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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/169

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1)  Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2023 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     6.234.600 Euro

die Aufwendungen    6.229.400 Euro

der Jahresgewinn                  5.200 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen          798.900 Euro

die Auszahlungen          798.900 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf        415.600 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf                 0 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf      1.000.000 Euro

 

2) Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungs-gebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 12. Dezember 2022 wird beschlossen. In der Straßenreinigungssatzung ändern sich die monatlichen Benutzungsgebühren gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 wie folgt:

 

1. Im Rahmen der Straßenreinigung

 

a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €

b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,77 €

 

 

2. Im Rahmen des Winterdienstes

 

a) Reinigungsklasse W 1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €

b) Reinigungsklasse W 2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,20 €

 

Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - den Wirtschaftsplan 2023 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - ist nach den Vor-schriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus

 

  • dem Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan,
  • der Stellenübersicht,
  • der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

 

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2021 und 2022 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2023 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2023 sind in Summe 6.234.600 Euro an Erträgen und 6.229.400 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.

 

Die wesentlichen Umsatzerlöse ergeben sich aus der Abrechnung der Leistungspauschalen mit der Stadt Schleswig. In Abstimmung mit der Stadt Schleswig werden die Leistungspauschalen um 500 T€ auf 5.050 T€ angepasst. Auch für die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist eine Anpassung notwendig.

 

Grund hierfür ist die hohe Teuerungsrate. Das führt zu deutliche steigenden Materialaufwendungen. Aber auch die Personalkosten werden aufgrund der Tarifrunde 2023 voraussichtlich steigen.

 

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 5.200 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2023 betragen 798.900 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 415.600 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

 

Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- bleibt unverändert.     

 

 

Gebührenvorkalkulation:

 

Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehört auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.

 

Aus der Gebührenvorkalkulation ergibt sich eine Anpassung sowohl bei den Straßenreinigungsgebühren als auch bei den Winterdienstgebühren.

 

Die Gebührenvorkalkulation hat für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse S 1 eine monatliche Anhebung um 0,04 € von 0,22 € auf 0,26 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse S 2 um 0,11 € von 0,66 € auf 0,77 € je Frontmeterlänge ergeben.

 

Für den Winterdienst ergibt sich eine monatliche Anhebung in der Reinigungsklasse W 1 um 0,08 € von 0,18 € auf 0,26 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse W 2 um 0,06 € von 0,14 € auf 0,20 € je Frontmeterlänge.

 

 

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Anlagen

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