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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/175

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Schleswig „St. Jürgen“ zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro mit diesem Entwurf die TÖB-Beteiligung sowie die Information der Eigentümerschaft im geplanten Sanierungsgebiet sowie der interessierten Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt eine Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „St. Jürgen“ vorzubereiten und den städtischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die Satzung ist nach Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss daran ist beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein durch Vorlage des beschlossenen Sanierungsgebiets samt Bekanntmachung, um Zustimmung zur räumlichen Abgrenzung des Fördergebiets (gem. A 2.2 Abs. 5 StBauFR SH 2015) zu bitten.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung werden städtebauliche Planungen im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

 

Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung werden soziale Themen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss behandelt.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig wurde mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „St. Jürgen” durch den Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom 01.10.2019 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. (Im Jahr 2020 wurden die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung neu strukturiert. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ wurde im Oktober 2021 in das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt.)

 

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, für das Gebiet „St. Jürgen“ vorbereitende Untersuchungen einzuleiten, und hierfür ein abgegrenztes Untersuchungsgebiet festgesetzt. Der Einleitungsbeschluss wurde am 03.02.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Nach näherer Prüfung des Untersuchungsgebiets wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium S-H die Abgrenzung nochmals korrigiert. Die Ratsversammlung hat folglich in ihrer Sitzung am 08.11.2021 eine Erweiterung des Untersuchungsgebiets beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 06.12.2021 ortsüblich bekannt gegeben.

 

Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein sehen neben der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) vor. Die vorbereitenden Untersuchungen sind gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Mit der Erstellung der VU und des IEK wurde am 23.06.2020 die BIG Städtebau GmbH beauftragt.

 

Im Rahmen der VU wurde überprüft, ob städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB im Untersuchungsgebiet vorliegen. Dabei konnten sowohl Substanzmängel nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB als auch Funktionsschwächen nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB festgestellt werden (vgl. Bericht zu VU+IEK, Kapitel 6.1).

Aufgrund der dargelegten Mängel und Missstände wird vorgeschlagen, dass für den im Plan 14 des Berichtentwurfs markierten Bereich ein Sanierungsgebiet unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB förmlich festgelegt wird (Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren). Auf Grundlage des Maßnahmenumfangs ist davon auszugehen, dass für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ein Zeitrahmen von 15 Jahren realistisch ist.

 

Seitens des zuständigen Ministeriums, mit dem der vorliegende Entwurf zuvor abzustimmen war, wurde erklärt, dass Flächengröße und Abgrenzung des zukünftigen Sanierungsgebietes passend gewählt wurden.

 

Die BIG Städtebau GmbH wird die Inhalte des Entwurfs des Abschlussberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept im Rahmen einer Präsentation während der Bauausschusssitzung detailliert erläutern.

 

Unter folgendem Link ist der Berichtsentwurf samt Plänen und Anlagen abrufbar:

https://dsk-big.dsk-gmbh.de/index.php/s/rDq7RAH5W7m3Pwc

 

Gemäß § 141 i.V.m. § 137 BauGB sollen die vorbereitenden Untersuchungen / Sanierungsmaßnahmen mit den Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Ihre Mitwirkung soll während des gesamten Prozesses gegeben sein. Ebenfalls zu beteiligen sind gemäß § 139 BauGB die öffentlichen Aufgabenträger (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Nunmehr sollen die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet werden (zweite Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Auftraggeber, Vorbereitung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes).

 

Die Betroffenenbeteiligung und die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger erfolgen auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen. Deshalb ist es zunächst erforderlich, dass der vorliegende Entwurf des Abschlussberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen durch die Selbstverwaltung gebilligt wird.

 

Die Stadt Schleswig hat im Zusammenhang mit der Betroffenenbeteiligung einen großen Gestaltungsspielraum. Wesentlich ist, dass alle Betroffenen erreicht werden.

In der Praxis hat sich die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung bewährt. Es ist deshalb vorgesehen, der Öffentlichkeit den abgestimmten Entwurf des Abschlussberichts der VU und des IEK im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzustellen und die Betroffenen über die Auswirkung der Sanierung zu informieren. Vorab soll die zweite Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger erfolgen.

 

Abschließend ist vorgesehen, den finalen Endbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen durch die Ratsversammlung – nach vorheriger Empfehlung durch den Bauausschuss – beschließen zu lassen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen durch die vorbereitenden Untersuchungen ausschließlich aufgrund der Beteiligungen der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger sowie durch die erfolgte Beauftragung der BIG Städtebau GmbH mit der Durchführung des Verfahrens. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2023 mit einem städtischen Sonderkonto zur Verfügung.

 

Anlage

Per Link (s.o.): Entwurf Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) – Stadt Schleswig „St. Jürgen“ (Stand Oktober 2022, inkl. 14 Plänen und 4 Anlagen)

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