Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/185-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine Bürgschaftserklärung über den Finanzierungsbetrag des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters für den Bau des Kulturhauses Auf der Freiheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Dr. Julia Pfannkuch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.12.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, in Höhe des für die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens Kulturhaus Auf der Freiheit angestrebten Finanzierungsanteils des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters in Höhe von 350.000 € eine Bürgschaftserklärung auszugeben, um für diesen Teilbetrag die Gesamtfinanzierung den Zuwendungsgebern gegenüber darstellen zu können.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung ist gem. § 28 Ziff. 14 Gemeindeordnung (GO) zuständig.
2. Sachdarstellung
Ergänzend zu der Beschlussvorlage VO/2022/185 ist es nun auch für den Finanzierungsbeitrag des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters erforderlich, über eine Bürgschaftserklärung der Stadt die Finanzierung als gesichert darzustellen. Die Überlegungen über die konkrete Art und Weise der Finanzierungsübernahme durch das Landestheater dauert derzeit noch an. Für die in Kürze jedoch anstehende Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM-Antrag) ist es jedoch erforderlich, die Gesamtfinanzierung als gesichert darzustellen – somit auch für den Finanzierungsanteil des Landestheaters.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Um den rechtlichen Vorgaben gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) Rechnung tragen zu können und zeitlich unabhängig zu sein, wird zur Beschleunigung des gesamten Bauvorhabens eine Eigenerklärung der Stadt Schleswig benötigt.
In der Sitzung werden weitere Ausführungen durch Bürgermeister Dose erfolgen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
