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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/165

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Schleswig "Bebauung Ansgarweg" - Gebiet östlich des Kolonnenweges, westlich Melkstedtdiek, südlich Karpfenteich und nördlich des Husumer Baums - und die dazugehörige Begründung öffentlich ausgelegt werden. Der Bebauungsplanes Nr. 107 der Stadt Schleswig wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umwelt­ausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

 

Der Anlass der Planung sind die Bestrebungen der Stadt Schleswig einen Beitrag zur Wohnungslosenprävention zu leisten. Es ist vorgesehen, sozialpädagogische Hilfe mit dem Konzept „Schleswiger Modell – Housing First“ bereitzustellen. Die Stadt bevorzugt für diese Entwicklung an die bestehende Bebauung der ordnungsbehördlichen Unterbringung anzuknüpfen und diese durch den Bau von zusätzlichen Mietwohnungen grundsätzlich zu verbessern. Ziel der Planung ist, ein ganzheitliches Konzept für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen zu gewähren. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 wird daher die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau von 15 Wohneinheiten zur Wohnungslosenprävention und die Sicherung bzw. Neustrukturierung des Bestandes geschaffen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.10.2021 gefasst. Ferner wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Vorteile dieses beschleunigten Verfahrens sind bei einer Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 qm, dass eine Umweltprüfung nicht durchgeführt werden muss und Eingriffe nicht auszugleichen sind. Falls der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann er auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist.

 

Die Entwurfsunterlagen wurden auf Initiative des Planungsbüros den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 19.09.2022.

Es wurden seitens der Behörden keine kritischen Anmerkungen vorgetragen.

 

Mit den nunmehr vorliegenden Planunterlagen soll der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Mit den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung soll die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

3. Finanzierung

 

Der Vorhabenträger*in übernimmt die Kosten für die notwendigen Planungsleistungen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.

 

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Anlagen

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