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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/194

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1. Aufstellungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr.98 für das Gebiet der ehemaligen Kleingartenanlage 'Altstädter Schützenkoppel', westlich Schützenredder, östlich Voßkuhl und südlich Dachsbau aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 98 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

2. Auslegungsbeschluss:

 

Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Der Bebauungsplan Nr. 98 schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes in Schleswig.

 

Auf der Fläche der ehemaligen Kleingartenanlage stehen in Zukunft 70 bis 75 Bauplätze für den Neubau insbesondere von Ein- und Zweifamilienhäusern zur Verfügung. Zehn Prozent der Wohneinheiten werden dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

 

Großer Wert wird auf eine hohe Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes gelegt. Das neue Quartier soll einen eigenen identitätsstiftenden Charakter sowohl in Bezug auf die städtebauliche als auch auf die hochbauliche Qualität erhalten. Neben der Anbindung an den Schützenredder und den Dachsbau für den motorisierten Verkehr werden zusätzliche fußläufige Verbindungen geschaffen, die das Baugebiet optimal in das Stadtgebiet eingliedern. Durchgangsverkehr durch das Gebiet wird durch die Trennung der Straßen im mittleren Planbereich unterbunden. Bei der Entwicklung des Bebauungsplans wurde die vorhandene Topographie berücksichtigt, sodass keine umfangreiche Geländemodellierung erforderlich ist.

 

Zwar wurde bereits 2018 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 98 gefasst. Da der Geltungsbereich im Zuge der Planaufstellung um die fußläufige Wegeverbindung in Richtung Voßkuhle erweitert wurde, soll der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, mit dem vorhandenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

3. Finanzierung

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträgerin und soll durch einen Erschließungsvertrag nach § 11 BauGB gesichert werden.

 

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Anlagen

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