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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/004

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, eine weitere Regel-Kindergartengruppe (= 20 Plätze für ü3-Kinder) im Bereich Schleswig Nord (in unmittelbarer Nähe zur Kita Villa Sonnenstrahl) in den 1. Abschnitt des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg aufzunehmen.

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Sachverhalt

 

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Zudem entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gemäß § 5 Ziffer 3 der ZustO über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die von der Stadt bezuschusst werden.

 

2. Sachdarstellung

Derzeit besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Kita-Plätzen in Schleswig sowohl für Kinder unter als auch über 3 Jahren. Alle vorhandenen Kita-Plätze sind belegt. Dies bedeutet, dass derzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind folgende Faktoren im Rahmen einer ausreichenden Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen:

 

  • grundsätzlich freie Wahl der Kita, daher zusätzlicher Bedarf durch auswärtige – insbesondere ganztägige – Platzanfragen
  • tendenziell steigende Geburten- und Einwohnerzahlen (z. B. durch Ausweisung neuer Baugebiete)
  • Problematik der „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen- in den Regelbereich (ganzjährig) sowie Neuanmeldungen im laufenden Kita-Jahr, entsprechende „Platzreserven“ sind zu berücksichtigen
  • sinnvolle Verteilung der Plätze über das gesamte Stadtgebiet

 

Aus den o. g. Gründen sowie im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr (ggf. sogar früher) auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, werden weitere bedarfsgerechte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.

 

Derzeit besteht insbesondere eine Nachfrage von Kita-Plätzen für Kinder über 3 Jahren im Bereich Schleswig Nord in unmittelbarer Nähe zur Kita Villa Sonnenstrahl. Grund hierfür ist, dass die Kita Villa Sonnenstrahl derzeit aus 3 Krippengruppen und lediglich einer Regel-Kindergartengruppe besteht. Es können daher nicht alle „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen- in den Regelbereich wechseln. Daher ist beabsichtigt, weitere Kita-Plätze in unmittelbarer Nähe zur Kita Villa Sonnenstrahl zu schaffen. Dafür muss der Bedarf zunächst in den 1. Abschnitt des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden. Anschließend ist gemäß § 13 Absatz 4 KiTaG von der Standortgemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Zunächst soll daher eine weitere Regel-Kindergartengruppe (= 20 Plätze für ü3-Kinder) im Bereich Schleswig Nord in der Nähe der Kita Villa Sonnenstrahl in den 1. Abschnitt des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden.

 

3. Finanzierung

Für die Umsetzung der o. a. Maßnahme kann nach § 16 KiTaG eine ergänzende Förderung durch die Standortkommune erfolgen. Über die Zuschusshöhe der Stadt Schleswig wird gesondert entschieden. Zunächst bleibt das Interessenbekundungsverfahren abzuwarten. Sollte sich ein Träger für die neue Regel-Kindergartengruppe finden, könnte – wie in der Vergangenheit – pro neu geschaffenen Platz eine Förderung in Höhe von 2.812,00 € (bei Umbau von Räumlichkeiten) bzw. 3.816,00 € (bei Neubau von Räumlichkeiten), somit insgesamt 56.240,00 € bzw. 76.320,00 €, erfolgen. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.

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