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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/008

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1. E der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

 

Im Herbst 2022 wurde für die Stadt Schleswig eine Zuweisung von Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Staaten von 455 Personen prognostiziert. Für die Unterbringung von Geflüchteten wurden Mittel im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 09.11.2022 wurde bereits vorgestellt, wofür diese Mittel aufgewendet werden sollen.

 

Inzwischen wurde vorsorglich eine Prioritätenliste mit Unterbringungsmöglichkeiten erstellt, die nach der Verfügbarkeit von Wohnraum gestaffelt ist.

 

Die im Anhang dargestellten Unterbringungsmaßnahmen starten unverzüglich. Einzelne Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten laufen bereits seit dem 01.01.2023 teilweise parallel. Sie schließen sich gegenseitig nicht aus.

 

 

 

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Anlagen

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