Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Änderung der Besetzung der Mitglieder des Wahlausschusses für die Durchführung der Gemeindewahl 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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30.01.2023
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Beschlussvorschlag
Es werden folgende personelle Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die im Jahr 2023 stattfindende Gemeindewahl beschlossen:
Herr Rainer Haulsen scheidet als ordentliches Mitglied aus. Dafür wird Herr Hans-Jürgen Ehnert als Nachfolger gewählt.
Herr Ulrich Sethe scheidet als ordentliches Mitglied aus. Als Ersatzmitglied wird Herr Oliver Haulsen gewählt.
Herr Marc Terborg scheidet als stellvertretendes Mitglied aus. Hierfür wird Herr Otto Löwenstrom gewählt. Herr Tjark Lehmkuhl wird als Stellvertreter von Oliver Haulsen eingesetzt (ist bereits Mitglied).
Herr Hansgeorg Nietz scheidet als ordentliches Mitglied aus. Dafür rückt Frau Nicole Jöhnk als ordentliches Mitglied nach.
Für Frau Nicole Jöhnk als stellvertretendes Mitglied wird Herr Wolfgang Kock gewählt.
Herr Dennis Clasen scheidet als stellvertretendes Mitglied aus. Ein Ersatzmitglied wird zur Sitzung benannt.
Der Gemeindewahlausschuss setzt sich somit wie folgt zusammen:
Beisitzer*innen |
stellvertretende Beisitzer*innen |
Hans-Jürgen Ehnert |
Otto Löwenstrom |
Oliver Haulsen |
Tjark Lehmkuhl |
Steffen Müller |
Jörg Smoydzin |
Fritz Laß |
Jens Sandmeier |
Nicole Jöhnk |
Wolfgang Kock |
Karin Becker |
Birgit Ramm |
Karl-Peter Ohem |
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Rainer Hopf |
Paul Herbig |
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Hauptausschuss für die Wahl des Gemeindewahlausschusses zuständig.
2. Sachdarstellung
In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 wurde der Gemeindewahlausschuss gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 GKWG gewählt.
Nach § 55 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GKWG dürfen Beisitzer*innen eines Gemeindewahlausschusses nicht gleichzeitig Wahlbewerber*in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sein. Auch ist die Mitwirkung in mehreren Wahlorganen unzulässig.
Des Weiteren können gem. § 55 Abs. 1 S. 2 GKWG nur wahlberechtigte Personen im Gemeindewahlausschuss tätig sein.
Folgende Personen haben vorgetragen, dass sie nicht länger im Gemeindewahlausschuss tätig sein können:
Rainer Haulsen Wahlbewerber
Ulrich Sethe Wahlbewerber
Marc Terborg Wahlbewerber
Hansgeorg Nietz Wahlbewerber
Dennis Clasen Wegzug
