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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/009

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es werden folgende personelle Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die im Jahr 2023 stattfindende Gemeindewahl beschlossen:

 

Herr Rainer Haulsen scheidet als ordentliches Mitglied aus. Dafür wird Herr Hans-Jürgen Ehnert als Nachfolger gewählt.

Herr Ulrich Sethe scheidet als ordentliches Mitglied aus. Als Ersatzmitglied wird Herr Oliver Haulsen gewählt.

Herr Marc Terborg scheidet als stellvertretendes Mitglied aus. Hierfür wird Herr Otto Löwenstrom gewählt. Herr Tjark Lehmkuhl wird als Stellvertreter von Oliver Haulsen eingesetzt (ist bereits Mitglied).

Herr Hansgeorg Nietz scheidet als ordentliches Mitglied aus. Dafür rückt Frau Nicole Jöhnk als ordentliches Mitglied nach.

Für Frau Nicole Jöhnk als stellvertretendes Mitglied wird Herr Wolfgang Kock gewählt.

Herr Dennis Clasen scheidet als stellvertretendes Mitglied aus. Ein Ersatzmitglied wird zur Sitzung benannt.

 

Der Gemeindewahlausschuss setzt sich somit wie folgt zusammen:

 

Beisitzer*innen

stellvertretende Beisitzer*innen

Hans-Jürgen Ehnert

Otto Löwenstrom

Oliver Haulsen

Tjark Lehmkuhl

Steffen Müller

Jörg Smoydzin

Fritz Laß

Jens Sandmeier

Nicole Jöhnk

Wolfgang Kock

Karin Becker

Birgit Ramm

Karl-Peter Ohem

 

Rainer Hopf

Paul Herbig

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Hauptausschuss für die Wahl des Gemeindewahlausschusses zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 wurde der Gemeinde­wahl­ausschuss gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 GKWG gewählt.

Nach § 55 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GKWG dürfen Beisitzer*innen eines Gemeindewahlausschusses nicht gleichzeitig Wahlbewerber*in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sein. Auch ist die Mitwirkung in mehreren Wahlorganen unzulässig.

Des Weiteren können gem. § 55 Abs. 1 S. 2 GKWG nur wahlberechtigte Personen im Gemeindewahlausschuss tätig sein.

 

Folgende Personen haben vorgetragen, dass sie nicht länger im Gemeinde­wahl­aus­schuss tätig sein können:

 

Rainer Haulsen Wahlbewerber

Ulrich Sethe Wahlbewerber

Marc Terborg Wahlbewerber

Hansgeorg Nietz Wahlbewerber

Dennis Clasen Wegzug

 

 

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