Mitteilung öffentlich - VO/2023/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Kulturhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Dr. Julia Pfannkuch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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17.01.2023
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Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Mit der Beschlussfassung über die Durchführung des Sanierungsumbaus zum Kulturhaus Auf der Freiheit ist die Zuständigkeit für das Vorhaben vom Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gemäß § 2 Ziffer 4 Zuständigkeitsordnung auf den Bau- und Umweltausschuss übergegangen. Gemäß Beschlussfassung am 04.10.2022 (TOP 13.1.1) erfolgt die Berichterstattung über das Projekt in jeder Sitzung des Fachausschusses.
Nach Beschlussfassung über die Zuschlagserteilung im Bau- und Umweltausschuss am 22.11.2022 wurde das Büro Siller Landschaftsarchitekten Kiel mit der Freiraumplanung um das Kulturhaus herum am 14.12.2022 beauftragt. Das gemeinsame Auftaktgespräch mit den Architekten und dem Freiraumplaner hat bereits in der 1.KW 2023 stattgefunden.
Am 25.01.2023 beginnen die gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) vorgeschriebenen Koordinierungsgespräche mit der Bundesbeauftragten für Kultur- und Medien (BKM) als koordinierende Zuwendungsgeberin, dem Land Schleswig-Holstein sowie der GMSH. In Vorbereitung hierauf wurde das gesamte Vergabeverfahren einschließlich des Architektenwettbewerbs vergaberechtlich ohne Beanstandungen geprüft; dies bezieht auch die vom Bau- und Umweltausschuss im Sommer 2022 beschlossene Auftragserweiterung gemäß § 132 GWB mit ein.
Der Prüfungsabschluss der Bauantragsunterlagen, die im August 2022 eingereicht wurden, wird zeitnah erwartet. Die eingereichte Statik ist bereits genehmigt worden.
Für die 2. KW 2023 hat die Stadt Schleswig geplant, bei der BKM einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZM-Antrag) zu stellen, um die nächsten Stufen 5 und 6 des Architektenauftrages förderunschädlich beauftragen zu können. Hierfür bedurfte es neben der Darstellung der Kostenberechnung und Gesamtfinanzierung auch der Darstellung der Raumplanung sowie der verschiedenen Umsetzungsvarianten bei der Realisierung einer Spielstätte für das Landestheater seit 2011 bis heute.
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung ist zu erwähnen, dass mit Schreiben vom 08.11.2022 das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein der Stadt Schleswig eine Sonderbedarfszuweisung nach § 8 FAG in Höhe von 1,53 Mio. € in Aussicht gestellt hat. Ferner ist der Stadt Schleswig am 22.12.2022 der Bescheid des Kreises Schleswig-Flensburg über eine Kreiszuweisung für das Kulturhaus Auf der Freiheit in Höhe von 1,5 Mio. € zugegangen.
Überdies hat die KfW-Bankengruppe einer Verlängerung der Nachweisfrist der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) von ursprünglich Sommer 2024 bis Sommer 2027 zugestimmt.
