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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/192

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es werden folgende Maßnahmen aus dem Wohnraumversorgungskonzept beschlossen:

 

  1. Quotenregelung für den sozialen Wohnungsbau

 

Werden mehr als 10 Wohneinheiten errichtet, sind mindestens 20 % der Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Regelung im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen und diese Quote über städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB zu sichern.

 

Auf bestehende Baurechte und Bauvorhaben, für deren Umsetzung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans bereits begonnen wurde oder die dem Bau- und Umweltausschuss bereits bekannt sind, ist diese Regelung grundsätzlich nicht anzuwenden.

 

  1. Etablierung des „Arbeitskreis Wohnen“ (AK Wohnen)

 

Die Verwaltung wird beauftragt den „Arbeitskreis Wohnen“ (AK Wohnen), bestehend aus Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses, der Wohnungswirtschaft und der Verwaltung, erneut zu etablieren. Der AK Wohnen soll ab 2023 jährlich zusammenkommen. Die Zusammensetzung ist mit dem Bau- und Umweltausschuss abzustimmen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 S. 2 GO i. V. m. § 9 der Hauptsatzung trifft die Ratsversammlung alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.

 

Nach § 2 Nr. 1a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Planungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Am 14.02.2022 wurde das Wohnraumversorgungskonzept von der Ratsversammlung beschlossen. Für die Umsetzung einiger Maßnahmen sind weitergehende Beschlüsse erforderlich.

 

Sozialer Wohnraum

Das Wohnraumversorgungskonzept widmet sich in einer Vertiefungsanalyse der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum (Kapitel 5, S. 47ff.). Es wurde festgestellt, dass der prognostizierte Bedarf an sozialem Wohnraum ohne weitere Maßnahmen nicht gedeckt werden kann. Dies ist insbesondere darauf hinauszuführen, dass die Sozialbindungen von vielen Bestandswohnungen in den nächsten Jahren auslaufen werden. Trotz Einhaltung der 2019 beschlossenen Quote von 10 % wird es weiterhin einen Nachfrageüberhang geben. Um diesem Trend entgegenzuwirken wird empfohlen, die Quote für sozialen Wohnraum auf 20 % zu erhöhen (Kapitel 7, S. 78). Diese Quote soll für alle Bebauungspläne angewendet werden, die zu Wohnzwecken aufgestellt werden. Sie soll aber erst ab der Schaffung von mindestens 10 Wohneinheiten greifen. Um Planungssicherheit zu gewährleiten, findet die ursprüngliche Quote (10 %) bei bereits bekannten Bauvorhaben Anwendung. Ein Bauvorhaben gilt grundsätzlich als bekannt, wenn der Aufstellungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan gefasst wurde oder das betreffende Bauvorhaben mindestens im öffentlichen Teil einer Bauausschusssitzung vorgestellt wurde.

 

AK Wohnen

Das Wohnraumversorgungskonzept wurde unter Beteiligung der Politik, der Wohnungswirtschaft und der Verwaltung aufgestellt. Ein stetiger Austausch zwischen diesen Akteur*innen kann dabei helfen, Transparenz herzustellen und ermöglicht es den Beteiligten, über aktuelle Entwicklungen zu informieren und ggf. notwendige Maßnahmen oder deren Anpassung frühzeitig anzusprechen. Diese Treffen sollen ab 2023 zunächst jährlich – bei Bedarf auch häufiger – stattfinden. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises wird mit dem Bau- und Umweltausschuss gesondert abgestimmt.

 

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Anlagen

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