Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/013
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen - hier: Aufnahme einer neuen Kita "Auf der Freiheit" in den 1. Abschnitt des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, eine neue Kindertageseinrichtung mit bis zu 8 Gruppen und 120 Plätzen (3 Regelgruppen = 60 Plätze, 3 Krippengruppen = 30 Plätze, 2 altersgemischte Gruppen = 30 Plätze) im Stadtteil „Auf der Freiheit“ in den 1. Abschnitt des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg aufzunehmen (voraussichtlich ab 01.08.2025).
Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen geben (z. B. Änderung der Gruppenart oder Anpassung der Gruppenanzahl).
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen.
Zudem entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gemäß § 5 Ziffer 3 ZustO über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die von der Stadt bezuschusst werden.
2. Sachdarstellung
Derzeit besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Kita-Plätzen in Schleswig sowohl für Kinder unter als auch über 3 Jahren. Alle vorhandenen Plätze sind belegt. Dies bedeutet, dass derzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind folgende Faktoren im Rahmen einer ausreichenden Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen:
- grundsätzlich freie Wahl der Kita, daher zusätzlicher Bedarf durch auswärtige
– insbesondere ganztägige – Platzanfragen
- tendenziell steigende Geburten- und Einwohnerzahlen (z. B. durch Ausweisung neuer Baugebiete)
- Problematik der „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen- in den Regelbereich (ganzjährig) sowie Neuanmeldungen im laufenden Kita-Jahr, entsprechende „Platzreserven“ sind zu berücksichtigen
- sinnvolle Verteilung der Plätze über das gesamte Stadtgebiet
Aus den o. g. Gründen sowie im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr (ggf. sogar früher) auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, werden weitere bedarfsgerechte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.
Die Bebauung des neuen Stadtteils „Auf der Freiheit“ befindet sich im vollen Gange. Der neue Stadtteil wird rund 1.500 Wohneinheiten umfassen. Ein Teil davon ist bereits fertig, der Rest befindet sich derzeit im Bau bzw. wird noch gebaut. Auch Familien oder Alleinstehende mit Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren wohnen bereits dort bzw. werden nach Fertigstellung der weiteren Wohneinheiten in dem Stadtteil wohnen.
Daher ist beabsichtigt, weitere Kita-Plätze in Schleswig im Stadtteil „Auf der Freiheit“ zu schaffen. Erste Gespräche mit dem Investor haben bereits stattgefunden. Konkrete Einzelheiten sind noch zu klären (z. B. genauer Standort der Kita, Anzahl und Art der Gruppen, Höhe der laufenden Kosten für die Räumlichkeiten).
Zunächst muss der Bedarf aber in den 1. Abschnitt des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden. Nach Aufnahme in den 1. Abschnitt des Bedarfsplanes sowie Klärung der noch offenen Fragen ist gemäß § 13 Absatz 4 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) von der Standortgemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Es soll daher nunmehr eine Kita mit bis zu 8 Gruppen und 120 Plätzen (3 Regelgruppen = 60 Plätze, 3 Krippengruppen = 30 Plätze, 2 altersgemischte Gruppen = 30 Plätze) im Stadtteil „Auf der Freiheit“ in den 1. Abschnitt des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden (voraussichtlich ab 01.08.2025).
3. Finanzierung
Für die Umsetzung der o. a. Maßnahme kann nach § 16 KiTaG eine ergänzende Förderung durch die Standortkommune erfolgen. Über die Zuschusshöhe der Stadt Schleswig wird zu gegebener Zeit gesondert entschieden.
In der Vergangenheit wurde jeder neu geschaffene Kita-Platz mit einer Summe in Höhe von 2.812,00 € (bei Umbau von Räumlichkeiten) bzw. 3.816,00 € (bei Neubau von Räumlichkeiten) gefördert. Entsprechende Mittel wären in den Haushalt 2024 bzw. 2025 einzuplanen.
