Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 111 für das Gebiet zwischen der Chemnitzstraße und der Theodor-Storm-Straße nördlich der Bellmannstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Josephin Schäfer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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21.02.2023
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Beschlussvorschlag
1. Aufstellungsbeschluss:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr.111 für das Gebiet zwischen der Chemnitzstraße und der Theodor-Storm-Straße nördlich der Bellmannstraße aufzustellen.
Der Bebauungsplan Nr. 111 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
2. Auslegungsbeschluss:
Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Der Bebauungsplan Nr. 111 schafft die planungsrechtliche Grundlage für den Bau einer Kindertagesstätte in Schleswig und trägt somit zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder in Schleswig bei. Der DRK-Kreisverband Schleswig-Flensburg plant die Errichtung einer Kindertagesstätte mit vier Gruppenräumen für insgesamt 65 Kinder. Die Kindertagesstätte arbeitet nach dem Konzept der offenen Kindertagesstätte und richtet sich nach den Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein. Die Arbeit in den Kindertagesstätten ist geprägt durch die sich wandelnden Bedarfe der Familien, insbesondere auch dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten. Insofern weist das geplante Gebäude neben den klassischen Gruppenräumen z.B. auch Essens- und Schlafräume auf. Es gibt Krippengruppen, altersgemischte Gruppen, Regelgruppen, Integrations- und Naturgruppen. Als Besonderheit weist der geplante Neubau einen großen Bewegungsraum auf, der unmittelbar an den Geräteraum der Bellmannhalle angrenzt und (außerhalb der Nutzungszeiten durch die Kindertagesstätte) zukünftig auch anderen Vereinen in der Stadt zur Verfügung stehen kann.
Die Vorschriften zur Gestaltung, die im Teil B der Satzung festgelegt sind, orientieren sich an der geplanten Bebauung und sollen sicherstellen, dass sich das neue Gebäude harmonisch in die zum Teil denkmalgeschützte vorhandene Bebauung an der Chemnitzstraße und der Theodor-Storm-Straße einfügt. Die nach Südwesten ausgerichteten Pultdachflächen sollen mit Photovoltaik- bzw. Solaranlagen ausgestattet werden. Flachdächer sind nur als Gründächer zulässig. Diese Festsetzung dient v.a. der Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz durch eine Erhöhung der Verdunstungsrate sowie dem Artenschutz. Als Außenwandmaterial ist nur Sichtmauerwerk aus roten bzw. rotbraunen Klinkern zulässig. Die konkrete Festlegung erfolgt nach einer Bemusterung in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden. Bis zu 10 % der jeweiligen Wandflächen dürfen auch mit bunten Fassaden-paneelen ausgeführt werden. Hiermit soll der Charakter des Gebäudes als Kindertagesstätte unterstützt werden.
Das Grundstück ist verkehrlich an die Bellmannstraße angebunden. Um auch den zurückliegenden Neubau der Kindertagesstätte zukünftig an eine öffentliche Verkehrsfläche anzubinden, soll die vorhandene Umfahrt um die Landwirtschaftsschule als (im öffentlichen Eigentum befindliche) Privatstraße ausgebaut und festgesetzt werden. Über diese Verkehrsfläche können dann auch die vorhandenen Parkplätze und geplanten Stellplätze angefahren werden. Derzeit sind östlich der Bellmannhalle und nördlich der Landwirtschaftsschule ca. 28 Stellplätze vorhanden, die den Nutzer*innen der angrenzenden Liegenschaften zur Verfügung stehen. Zukünftig sind in diesem Bereich insgesamt ca. 42 Stellplätze vorgesehen, von denen gem. Stellplatzsatzung der Stadt Schleswig 12 Stellplätze der Kindertagesstätte zugeordnet sind. Für das Bringen und Abholen der Kinder werden jedoch zusätzliche Stellplätze benötigt. Die Stadt Schleswig und der Vorhabenträger gehen hierbei davon aus, dass morgens und nachmittags die Gleichzeitigkeit aller Nutzer der Stellplätze nicht gegeben ist und daher die vorgesehene Anzahl von Stellplätzen ausreichend ist.
Im nördlichen Planbereich werden die Außenspielbereiche der Kindertagesstätte als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Kindertagesstätte' festgesetzt. In diesem Bereich soll unter Berücksichtigung des umfassenden Baumbestandes ein attraktiver Außenspielbereich für die Kinder geschaffen werden. Im nördlichen Planbereich wird eine kleine Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' festgesetzt. Diese soll dazu dienen, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes eine fußläufige Verbindung zwischen der Chemnitzstraße und der Theodor-Storm-Straße zu ermöglichen und damit die Durchlässigkeit im Quartier zu verbessern.
Im April und August 2022 erfolgten Begehungen des Plangebietes, bei denen die vorhandenen Biotoptypen aufgenommen wurden. Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden, sodass eine weitere Betrachtung entfällt. Im Zuge der Baufeldräumung kann v.a. der südliche Gehölzbestand nicht erhalten werden. Von den Rodungen im südlichen Plangebiet sind ca. 29 Einzelbäume betroffen. Zwischen den Gehölzen ist teilweise ein Unterwuchs aus Sträuchern vorhanden, der dem Gehölzbestand einen flächigen Charakter gibt und für die Bebauung ebenfalls entfällt. Für den Verlust der Gehölze, die u.a. eine Bedeutung als Lebensraum heimischer Brutvögel aufweisen, wird ein Ausgleich zur Verfügung gestellt. Im Bereich der festgesetzten Grünflächen soll der wesentliche Baumbestand erhalten werden.
Die Verwaltung empfiehlt, mit dem vorhandenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111 die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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