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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/022

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung werden städtebauliche Planungen im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

 

2. Sachdarstellung

Laut Städtebauförderungsrichtlinie 2015 sind dem MIKWS jährlich zum 28.02. ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan sowie eine aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen.

 

Im Sachstandsbericht sind Maßnahmen der Vorbereitung, Durchführung und der öffentlichen Darstellung sowie der Stand der Abrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu erläutern. Im Maßnahmenplan sind die für das aktuelle sowie die folgenden 3 Jahre geplanten Maßnahmen aufzuführen und dem MIKWS zur Zustimmung vorzulegen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht stellt die bereits verausgabten bzw. vereinnahmten sowie die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dar.

 

Im Maßnahmenplan sind grundstücksbezogene und damit sensible Daten enthalten, so dass keine öffentliche Darstellung erfolgt.

 

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Anlagen

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