Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/025
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses zur Erhaltung des Naturkindergartens Schleswig (Träger: Pädiko e.V.) - hier: Umzug der Kindertageseinrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) für die Erhaltung von 36 Kita-Plätzen im Naturkindergarten Schleswig (eine Natur-Kindergartengruppe = 16 Kinder rechnerisch, eine altersgemischte Regelgruppe = 20 Kinder rechnerisch) einen Zuschuss von maximal 2.812,00 €/förderfähigen Platz an den Träger Pädiko e. V zu gewähren.
Dies entspricht einer maximalen städtischen Förderung von 101.232,00 €.
Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen ergeben.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist gemäß § 5 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Entscheidungen über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
2. Sachdarstellung
Derzeit ist der Naturkindergarten Schleswig (Träger: Pädiko e. V.) in Räumlichkeiten im Johannistaler Weg 28 in Schleswig untergebracht. Die Kita besteht aus zwei Gruppen (eine Natur-Kindergartengruppe und eine altersgemischte Gruppe) und bietet (rechnerisch) Platz für 36 Kinder.
Die Räumlichkeiten sind angemietet. Der Mietvertrag läuft zum Ende des laufenden Kita-Jahres (31.07.2023) aus. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist seitens des Vermieters ausgeschlossen, sodass sich der Träger der Kita, Pädiko e. V., nach neuen Räumlichkeiten zum neuen Kita-Jahr (01.08.2023) umgesehen hat.
Glücklicherweise konnten neue Räumlichkeiten gefunden werden, die zum 01.07.2023 angemietet werden können. So können die Kita-Plätze des Naturkindergartens Schleswig erhalten werden. Die neuen Räumlichkeiten befinden sich auf dem Reiterhof Vilica, Klappschau, in Schleswig. Ab dem 01.08.2023 können dann die Kinder des Naturkindergartens Schleswig in den neuen Räumlichkeiten betreut werden.
Für die Herrichtung der Räumlichkeiten und damit den Erhalt der Kita-Plätze fallen entsprechende Kosten an. Daher ist nunmehr über einen städtischen Zuschuss zu den Investitionskosten für die Maßnahme zu entscheiden.
Gemäß § 16 KiTaG kann die Standortgemeinde Kindertageseinrichtungen ergänzend fördern. Unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haushaltslage der Stadt Schleswig kommt aus Sicht der Verwaltung zur Erhaltung der Kita-Plätze ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 2.812,00 €/Platz in Frage.
Es wird daher von einer maximalen Zuschusshöhe seitens der Stadt Schleswig in Höhe von 101.232,00 € (36 Plätze x 2.812,00 €) ausgegangen.
3. Finanzierung
Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
