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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/032

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig. Ferner ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gem. § 4 Ziff. 4 und 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sporteinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie für Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereinen und Sportverbänden.

 

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 27.05.2021 wurde beschlossen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise zur „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig“ zunächst diverse Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen weiter verfolgt werden. Der aktuelle Sachstand ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.

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Anlagen

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