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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/017

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung werden städtebauliche Planungen im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung werden kulturelle Themen im Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss behandelt.

Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung werden soziale Themen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss behandelt.

 

2. Sachdarstellung

Im Berichtsjahr wurden die vorbereitenden Untersuchungen fortgeführt. Nach der Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes Ende 2021 ist Anfang 2022 die Beauftragung erfolgt. Das Konzept wurde bis Dezember 2022 vom Büro Planersocietät aus Bremen erstellt.

 

Die prozessbegleitende Lenkungsgruppe, die sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Politik und örtlichen Akteuren zusammensetzt, hat unter Leitung der BIG Städtebau GmbH im Juni 2022 eine dritte Sitzung angehalten. Darin wurden die abgeleiteten Maßnahmen für die Entwicklung St. Jürgens vorgestellt und diskutiert. Zudem wurden die ersten Analyseergebnisse im Rahmen des Mobilitätkonzeptes durch das Büro Planersocietät vorgestellt.

 

Der Berichtsentwurf zu VU und IEK wurde im November 2022 im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig vorgestellt und gebilligt.

 

Der Abschlussbericht zu VU und IEK sowie die Sanierungssatzung sollen von der Ratsversammlung am 13.02.2023 beschlossen werden.

Die professionelle Umsetzung der Gesamtmaßnahme Schleswig „St. Jürgen“ hängt maßgeblich von der Vergabe der Sanierungsträgerschaft ab. In diesem Zusammenhang ist für 2023 die zeitnahe Ausschreibung eines Sanierungsträgers vorgesehen. Weiterhin sollen als erste Maßnahmen das Quartiersmanagement sowie das Grün- und Freiraumkonzept ausgeschrieben und mit der Umsetzung begonnen werden. Erläuterungen hierzu sind der Anlage zum Maßnahmenplan zu entnehmen.

 

Anliegend befindet sich der Sachstandsbericht für das Jahr 2022, der Maßnahmenplan für das Jahr 2023 für sowie die Anlage zum Maßnahmenplan. Die Unterlagen werden bis Ende Februar 2023 zur Genehmigung beim MIKWS eingereicht.

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Anlagen

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