Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die weitere Entwicklung des Parkhausquartiers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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28.03.2023
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass die weitere Entwicklung des Parkhausquartiers im Sinne des Beschlusses vom 25.06.2018, VO/2018/044, fortgeführt werden soll. Dies umfasst
- den Bau des Bürgerforums durch die Stadt Schleswig und
- den Bau des Parkhauses mit rund 590 Stellplätzen durch die Stadt Schleswig.
(Die Beschlusszuständigkeit liegt für Punkt 1 beim KST und bei Punkt 2 beim BUA.)
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht unbedeutende städtische Bauvorhaben. Gem. § 4 Nr. 1 entscheidet der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist.
2. Sachdarstellung
Im Rahmen der Innenstadtsanierung bildet die Entwicklung des Parkhausquartiers einen zentralen Baustein zur Aufwertung und nachhaltigen Belebung der Innenstadt. Gem. Beschluss vom 25.06.2018, VO/2018/044, ist es vorgesehen, dass innerstädtische Parkhaus zurückzubauen und durch einen Neubau zu ersetzen. Angrenzend daran soll ein Bürgerforum entstehen, welches die Nutzungen der Stadtbücherei, des Bürgerservice und der Mobilitätszentrale des ÖPNV-Betriebs umfasst. Das Bürgerforum soll als Dritter Ort zentrale Anlaufstelle und Aufenthaltsort für Bürger*innen und Interessierte sein und zur Belebung der Innenstadt beitragen. Durch die Neuausrichtung der Gebäude entsteht in direkter Innenstadtlage eine große Platzfläche, welche Aufenthaltsqualität als Treffpunkt und Raum für Veranstaltungen bietet. Schließlich umfasst die Umgestaltung des Parkhausquartiers auch die Erneuerung des ZOBs, welche an die zukünftigen Erfordernisse des ÖPNV angepasst werden soll.
Bezüglich der aktuellen Sachstände zu den die Entwicklung des Parkhausquartiers begleitenden Themen wird auf die Mitteilungsvorlagen VO/2022/142 und VO/2023/023 verwiesen. Für das Bürgerforum wurde ein Nutzungs- und Betriebskonzept erarbeitet, welches dem KST-Ausschuss in seiner Sitzung am 30.03.2023 vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt werden soll (siehe VO/2023/036 und VO/2023/056).
3. Problemdarstellung
Bei der Beschlussfassung der VO/2018/044 wurde seitens der Politik eine wirtschaftliche Betrachtung für den Neubau eines Parkhauses gefordert. Im Beschluss ist formuliert, dass „wenn sich im Vorfeld der weiteren Planung für ein neues Parkhaus und noch vor Abriss des alten Parkhauses herausstellen sollte, dass ein neues Parkhaus nicht wirtschaftlich zu realisieren ist bzw. kaufmännische Gesichtspunkte gegen einen Neubau sprechen, die Stadt Schleswig dann in entsprechende Verhandlungen mit potenziellen Dritten über eine weitere Verwendung, in welcher Form auch immer, des alten Parkhauses eintritt.“
Seitens der Verwaltung wurde bereits in den vorgenannten Sachstandsberichten zu den Vorteilen eines Parkhausneubaus durch die Stadt ausgeführt. Unter anderem sind die maximalen Einflussmöglichkeiten auf Gestaltung, Architektur, die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Höhe der Parkgebühren, die Gewährleistung einer guten baulichen Unterhaltung sowie die aufgrund der räumlichen und funktionalen Verknüpfung erforderliche passgenaue und zeitgerechte Abstimmung der beiden Bauvorhaben Bürgerforum und Parkhaus zu nennen.
Im letzten Sachstandsbericht (VO/2023/023) wurde eine wirtschaftliche Betrachtung des Parkhauses vorgestellt. Letztere befindet sich in überarbeiteter Form als Anlage zu dieser Vorlage. In der vorherigen Fassung der wirtschaftlichen Betrachtung wurde die Grundlage aus dem Jahr 2016, welche Anlage zur VO/2016/137 war, mit aktuellen Zahlen fortgeschrieben. Nach nochmaliger Prüfung wurde festgestellt, dass diese Grundlage für die aktuelle Betrachtung nicht angebracht ist. Bei der aktuellen wirtschaftlichen Betrachtung wird lediglich der Neubau des Parkhauses und nicht – wie 2016 – auch der Abbruch bzw. ein Teilabbruch des Parkhauses betrachtet. Der Abbruch des Parkhauses kann über Städtebauförderungsmittel finanziert werden und ist insofern mit Blick auf die Kosten eines Parkhausneubaus außen vor zu lassen. Die reinen Herstellungskosten für den Neubau des Parkhauses werden bereits über die Abschreibungen als Aufwand abgebildet und sind daher aus der wirtschaftlichen Betrachtung heraus zu nehmen. Die korrigierte Darstellung ist als Anlage beigefügt. Die wirtschaftliche Betrachtung ergibt demnach bei einem Betrachtungszeitraum von 30 Jahren ein durchschnittliches jährliches Ergebnis von + 378.273 €.
4. Handlungsbedarf
Aus Sicht der Verwaltung ist für die Fortführung der Entwicklung des Parkhausquartiers vor dem Hintergrund der bisherigen Beschlusslage eine politische Grundsatzentscheidung zum Bau des Parkhauses und des Bürgerforums durch die Stadt erforderlich. Auf diesem Beschluss aufbauend wird der Politik vor der Sommerpause das Wettbewerbsergebnis des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Parkhaus und Bürgerforum zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses bildet die Grundlage für die weiteren Planungsschritte der beiden Bauvorhaben.
Eine weitere Aufbereitung der Finanzierung beider Bauvorhaben erfolgt ebenfalls im Rahmen der weiteren Planungsschritte. Für das Bürgerforum liegt eine Förderzusage im Rahmen des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ über 4,4 Mio. € vor. Weitere Fördermöglichkeiten für das Bürgerforum und das Parkhaus sind fortlaufend in Prüfung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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182,3 kB
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