Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/051
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum Betrieb der städtischen Touristinformation Schleswig ab 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Dr. Julia Pfannkuch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 4 Ziff. 7 der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus zuständig.
2. Sachdarstellung
Bei der städtischen Touristinformation handelt es sich um eine städtische Einrichtung, die organisatorisch dem Fachbereich Bildung, Kultur und Ordnung zugeordnet ist. Durch die Rolle der „Wikingerstadt Schleswig“ als historische Kulturstadt in der Welterberegion am Naturpark Schlei kommt der städtischen Touristinformation als erste Anlauf- und Auskunftsstelle für Touristen eine große Bedeutung zu. Sie ergänzt die touristischen Organisationsstrukturen auf der obersten Ebene mit der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TASH), der mittleren Ebene mit der Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland e.V. (TMO) sowie auf lokaler Ebene (LTO) mit der Ostseefjord Schlei GmbH.
Gem. Beschluss der Ratsversammlung vom 07.11.2005 wurde 2006 erstmals der Betrieb der städtischen Touristinformation extern ausgeschrieben u.a. in der Erwartung, die Aufgabe kostengünstiger und agiler durch touristische Dienstleister erledigen zu können. Nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens erhielt die erst 2005 gegründete Ostseefjord Schlei GmbH (OfS) den Zuschlag ebenso wie bei der letzten Ausschreibung im Jahr 2018 (VO/2018/016).
Mit Schreiben vom 12.12.2022 wurde der laufende TI-Auftrag seitens der OfS vertragskonform zum 31.12.2023 gekündigt. Die Gründe sind der nichtöffentlichen Drucksache (VO/2023/038 – Anlage) unter TOP 19 zu entnehmen.
Abwägung Eigenbetrieb versus Fremdbetrieb im Auftrag der Stadt nach Ausschreibung
Die Entscheidung über die Organisation des Betriebs städtischer Betriebe ist von verschiedenen Faktoren beeinflusst und von jeder Kommune selbst zu entscheiden. Einen bundes- oder landesweiten Trend zum Betrieb einer kommunalen Touristinformation in Eigenregie oder durch Dritte im Auftrag einer Kommune besteht nicht.
Auch besteht keine Erkenntnis, dass in Eigenregie durch Kommunen betriebene Touristinformationen fachlich schlechter geführt werden als durch beauftragte Dritte.
Die bisherige Aufgabenerledigung durch die OfS hat sich in der Vergangenheit fachlich bewährt und erfolgte stets in Abstimmung mit der Stadt. Die gleichzeitige Aufgabenwahrnehmung der OfS für die regionsweite regionale Tourismusförderung durch Betrauungsakt haben Synergieeffekte ermöglicht. Dieses Kriterium ist bei der Abwägung von Eigen- zu Fremdbetrieb durch Auftrag jedoch zu vernachlässigen, da eine erneute Auftragsvergabe an Dritte auf dem Markt zu erfolgen hat und damit offen für andere Marktteilnehmer ist. Überdies kann die tourismusfachliche Kompetenz auch in einer Stadtverwaltung durch entspr. Personaleinstellungen organisiert werden.
Bei einer Aufgabenerledigung durch die Stadt wären in der Stadtverwaltung jedoch über die Beschäftigten in der Touristinformation selbst neue personalkostenintensive Leitungs- und Koordinationskapazitäten aufzubauen, die zu einem Mehraufwand im Vergleich zur jetzigen Organisationsstruktur führen würden.
Vorschlag der Verwaltung
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Betrieb der städtischen Touristinformation weiterhin durch externe Dienstleister im Auftrag der Stadt durchführen zu lassen.
