Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/029
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Auswahl eines Trägers für die weitere Regel-Kindergartengruppe im Bereich Schleswig Nord sowie die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses für die Schaffung der Kita-Plätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird Folgendes beschlossen:
- Dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (=Kreis Schleswig-Flensburg) wird als (Einrichtungs-) Träger der zusätzlichen Regel-Kindergartengruppe (= 20 Plätze für ü3-Kinder) im Bereich Schleswig Nord im Rahmen des durchgeführten Interessenbekundungsverfahren der Villa Sonnenstrahl e. V. vorgeschlagen.
- Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) wird für die Neuschaffung von 20 Kita-Plätzen im Bereich Schleswig Nord ein Zuschuss von maximal 2.812,00 € je förderfähigen Platz an den Träger Villa Sonnenstrahl e. V. gewährt. Dies entspricht einer maximalen städtischen Förderung von 56.240,00 €
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die von der Stadt bezuschusst werden.
2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf
Grundsätzlich wird auf die Drucksache VO/2023/004 (Beschluss zur Bedarfsplanung - Aufnahme einer zusätzlichen Regelgruppe in den Bedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg) verwiesen.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 der Aufnahme einer weiteren Regel-Kindergartengruppe im Bereich Schleswig Nord in den ersten Abschnitt des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg zugestimmt.
Mit Schreiben vom 25. Januar 2023 wurde der Kreis Schleswig-Flensburg daher um entsprechende Aufnahme in den Bedarfsplan gebeten. Am 26. Januar 2023 hat der Kreis Schleswig-Flensburg die Aufnahme einer weiteren Regel-Kindergartengruppe in den ersten Abschnitt des Bedarfsplanes mit entsprechendem Schreiben bestätigt.
Gemäß § 13 Absatz 4 KiTaG soll die Standortgemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, wenn nach den Vorgaben des ersten Abschnitts des Bedarfsplanes der Bedarf für die Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Gruppen besteht. Gemäß § 13 Absatz 5 KiTaG übernimmt die Standortgemeinde die Trägerschaft nur dann selbst, wenn sich kein geeigneter (Einrichtungs-)Träger findet.
Mit Schreiben vom 26.01.2023, veröffentlicht am 27.01.2023 auf der Internetseite der Stadt Schleswig, wurde daher das Interessenbekundungsverfahren für die zusätzliche Regel-kindergartengruppe im Bereich Schleswig Nord gestartet. Frist für die Interessenbekundung war der 28.02.2023.
Nach Ablauf der Frist lag eine Interessenbekundung für die Einrichtung einer zusätzliche Regelgruppe von dem Kita-Träger „Villa Sonnenstrahl e. V.“ vor. Alle erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht und der Verein ist grundsätzlich als Träger geeignet.
Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem Kreis Schleswig-Flensburg als Träger der zusätzlichen Regel-Kindergartengruppe den „Villa Sonnenstrahl e. V.“ vorzuschlagen. Der Einrichtungsträger „Villa Sonnenstrahl e. V.“ betreibt bereits drei Krippengruppen und eine Regelgruppe in Schleswig. Neben den zusätzlichen Plätzen wird damit auch gewährleistet, dass die „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen- in den Regelbereich innerhalb der Kita „Villa Sonnenstrahl“ wechseln können.
Für die Herrichtung der Räumlichkeiten und damit die Schaffung der zusätzlichen 20 Kita-Plätze werden entsprechende Kosten anfallen. Daher ist zusätzlich über einen städtischen Zuschuss zu den Investitionskosten für die Maßnahme zu entscheiden.
Gemäß § 16 KiTaG kann die Standortgemeinde Kindertageseinrichtungen ergänzend fördern. Unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haushaltslage der Stadt Schleswig kommt aus Sicht der Verwaltung zur Schaffung der Kita-Plätze ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 2.812,00 €/Platz in Frage.
Es wird daher von einer maximalen Zuschusshöhe seitens der Stadt Schleswig in Höhe von 56.240,00 € (20 Plätze x 2.812,00 €) ausgegangen.
3. Finanzierung
Entsprechende Haushaltsmittel für die Förderung investiver Maßnahmen stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.
Hinzu kommt jährlich die anteilige Finanzierung der Betriebskosten gemäß § 51 KiTaG. Danach zahlt die Gemeinde, in der das Kind zum monatlichen Stichtag seine alleinige oder Hauptwohnung hat, einen monatlichen Finanzierungsbeitrag. Dieser wird bei den zukünftigen Haushaltsplanungen ebenfalls entsprechend berücksichtigt.
