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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/009-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass Frau Nicole Jöhnk aus dem Gemeindewahlausschuss ausscheidet. Dafür rückt Herr Wolfgang Kock als ordentliches Mitglied nach. Für Herrn Wolfgang Kock wird Herr Thomas Kahlund in den Gemeindewahlausschuss als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Hauptausschuss für die Wahl des Gemeindewahlausschusses zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 wurde der Gemeinde­wahl­ausschuss gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 GKWG gewählt. Hierzu wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.01.2023 personelle Veränderungen beschlossen.

Nach § 55 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GKWG dürfen Beisitzer*innen eines Gemeindewahlausschusses nicht gleichzeitig Wahlbewerber*in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sein. Auch ist die Mitwirkung in mehreren Wahlorganen unzulässig.

Des Weiteren können gem. § 55 Abs. 1 S. 2 GKWG nur wahlberechtigte Personen im Gemeindewahlausschuss tätig sein.

 

Frau Nicole Jöhnk hat vorgetragen, dass sie nicht länger im Gemeinde­wahl­aus­schuss tätig sein kann, da sie ebenfalls Mitglied im Kreiswahlausschuss ist.

Dafür soll Herr Wolfgang Kock als ordentliches Mitglied nachrücken.

Für Herrn Wolfgang Kock wurde Herr Thomas Kahlund als Ersatz vorgeschlagen.

 

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