Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/009-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Änderung der Besetzung der Mitglieder des Wahlausschusses für die Durchführung der Gemeindewahl 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.04.2023
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Hauptausschuss für die Wahl des Gemeindewahlausschusses zuständig.
2. Sachdarstellung
In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 wurde der Gemeindewahlausschuss gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 GKWG gewählt. Hierzu wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.01.2023 personelle Veränderungen beschlossen.
Nach § 55 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GKWG dürfen Beisitzer*innen eines Gemeindewahlausschusses nicht gleichzeitig Wahlbewerber*in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sein. Auch ist die Mitwirkung in mehreren Wahlorganen unzulässig.
Des Weiteren können gem. § 55 Abs. 1 S. 2 GKWG nur wahlberechtigte Personen im Gemeindewahlausschuss tätig sein.
Frau Nicole Jöhnk hat vorgetragen, dass sie nicht länger im Gemeindewahlausschuss tätig sein kann, da sie ebenfalls Mitglied im Kreiswahlausschuss ist.
Dafür soll Herr Wolfgang Kock als ordentliches Mitglied nachrücken.
Für Herrn Wolfgang Kock wurde Herr Thomas Kahlund als Ersatz vorgeschlagen.
