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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/030

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der zukünftige Betrieb des Kulturhauses Auf der Freiheit in Form eines Eigenbetriebes zu organisieren ist.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Hauptausschuss ist gemäß § 11, Abs. 1 der Hauptsatzung i. V. m. § 28, Satz 1 Nrn. 17 und 18 der Gemeindeordnung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Nach Beschluss über die Realisierung des Kulturhauses Auf der Freiheit im Jahr 2022 ist neben der Umsetzung des Sanierungsumbaus des Heimatgebäudes auch die Struktur des zukünftigen Kulturhausbetriebes festzulegen. Hierzu hat die Stadtverwaltung die Rechtsberatung durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt zum Zweck der Gegenüberstellung der beiden Rechtsformen eines Eigenbetriebes und einer gemeinnützigen GmbH. Gemäß Abwägung wird für den konkreten Betrieb des Kulturhauses die Umsetzungsform eines Eigenbetriebes empfohlen. Die nähere Begründung ergibt sich aus der beigefügten Anlage.

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung begrüßt den Handlungsvorschlag aufgrund der schnelleren und flexibleren Gründung und des Umstandes, dass die Vorteile für eine GmbH nicht überwiegen. Die konkrete Umsetzung steht im Jahr 2024 rechtzeitig vor der Eröffnung zum Jahreswechsel 2025/26 an, um den für die Programmplanung erforderlichen Vorlauf von 1,5 Jahren vor Eröffnung einzuhalten.

 

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Anlagen

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