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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/014

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):   Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, zwischen der Stadt Schleswig und dem Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e. V. (AWO) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gewährleistungsverpflichtung der Stadt Schleswig bezüglich der Kindertageseinrichtung am Standort „Friedrichsberg“ (Erdbeerenberg) in der Fassung der beigefügten Anlage zur Drucksache VO/2023/014 zu schließen.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht berührende Veränderungen ergeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 28 Ziffer 14 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Entscheidung der Ratsversammlung vorbehalten.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss entscheidet Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) über:

  • die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten (Ziffer 2)
  • Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst (Ziffer 3)
  • die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände (Ziffer 4)

 

2. Sachdarstellung

Grundsätzlich wird auf die Drucksachen VO/2022/039 und VO/2022/040 verwiesen (Aufnahme in den Bedarfsplan und Bezuschussung AWO-Kita).

 

Nach § 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) sollen Standortgemeinden die Trägerschaft nur dann selbst übernehmen, wenn sich kein geeigneter Träger findet.

 

Der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V. (AWO) ist Bauträger der Maßnahme und würde nach Fertigstellung die Einrichtung selbst betreiben. Bedingung hierfür ist, dass die gesamte Bindungsfrist der Investition abgesichert ist. Wenn der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V. (AWO) sich also dazu entschließen sollte, die Kita nicht mehr selbst betreiben zu wollen, würde seitens der Stadt Schleswig versucht werden, einen anderen Träger zu finden, der den Betrieb fortsetzt. Sollte dies wider Erwarten nicht erfolgreich verlaufen, ist vorgesehen, dass die Trägerschaft durch die Stadt Schleswig übernommen wird. Dafür ist eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Schleswig und dem Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e. V. abzuschließen. Bei dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung handelt es sich um einen Gewährleistungsvertrag nach § 86 Gemeindeordnung SH (GO). Es handelt sich um die analoge Umsetzung entsprechend der bereits bekannten Verfahrensweisen im Rahmen der Verwirklichung von Kindertageseinrichtungen in Schleswig.

 

Bereits im Mai 2022 wurde dem Abschluss einer solchen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gewährleistungspflicht der Stadt Schleswig bezüglich der geplanten AWO-Kita im Friedrichsberg durch die Ratsversammlung zugestimmt (VO/2022/041). Die Beschlussfassung galt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht berührende Veränderungen ergeben.

 

Im Rahmen der Bauantragsstellung hat der Denkmalschutz des Kreises Schleswig-Flensburg im August 2022 mitgeteilt, dass es sich bei dem bereits vorhandenen Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt und der Neubau sich daran anzupassen hat. Die bisherigen Planungen mussten daher in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erneut überarbeitet werden. Ende November 2022 konnte ein Konsens erzielt werden. Aufgrund der überarbeiteten Planung sowie der weiteren zeitlichen Verzögerung haben sich die geschätzten Baukosten noch einmal drastisch erhöht. Aufgrund dessen muss die bereits beschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung angepasst werden.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem beigefügten überarbeiteten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gewährleistungspflicht der Stadt Schleswig bezüglich der geplanten AWO-Kita Friedrichsberg zuzustimmen.

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Anlagen

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