Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Sanierung der Bestandsgebäude Ansgarweg 1 - 3 sowie über die Umsetzung des Betreuungskonzepts des Diakonischen Werkes Schleswig-Flensburg als aktiven Beitrag der Stadt Schleswig zur Wohnungslosenprävention
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service; Fachbereich III Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.04.2023
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen, die Wohnsituation der Obdachlosen im Ansgarweg durch die Sanierung der Bestandsgebäude im Ansgarweg 1 – 3 zu verbessern. Die Gebäude werden nach den anliegenden Plänen des Architekturbüros Lorenzen-Silbernagel ertüchtigt. Die Unterbringungsmöglichkeit für die durchreisenden Personen wird vom Rathaus dauerhaft in den Ansgarweg 2 verlegt.
- Es wird beschlossen, die hierfür benötigten Haushaltsmittel im Haushalt in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitzustellen.
- Es wird beschlossen, das vom Diakonischen Werk SL-FL erarbeitete Konzept der Betreuung von Obdachlosen im Ansgarweg als aktiven Beitrag der Stadt zur Wohnungslosenprävention in Schleswig umzusetzen
- Es wird beschlossen, die Personalkosten für 0,82 VZÄ (davon 0,5 VZÄ für pädagogische Begleitung und 0,32 für Hausmeistertätigkeit mit pädagogischem Hintergrund) beim Diakonischen Werk SL-FL zu finanzieren.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit über den Grundsatzbeschluss zu Ziff. 1 und 3 der Beschlussvorlage obliegt dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gem. § 8 Abs. 1 e), § 12 Hauptsatzung i.V.m. § 5 Zuständigkeitsordnung.
Über die Beschlussfassung von Ziff. 2 und 4 des Beschlussvorlage entscheidet die Ratsversammlung gem. § 28 Gemeindeordnung (Budgetrecht) auf Empfehlung des Sozialausschusses.
2. Sachdarstellung
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses einstimmig beschlossen, die Wohnsituation von Wohnungslosen in Schleswig grundsätzlich zu verbessern. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für einen Neubau für betreutes Wohnen nach dem Prinzip „Housing First“ zu erstellen, welches auch einen Anteil für die befristete ordnungsrechtliche Unterbringung beinhaltet. (VO/2019/75).
Als Übergangslösung wurden im Juli 2019 Duschcontainer aufgestellt, die während der Öffnungszeiten (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr) betreut werden.
Nach zwei gemeinsamen Gesprächen der Sozialausschüsse der Stadt Schleswig und des Kreises Schleswig-Flensburg am 27.01.2020 und 24.08.2020 wurde am 10.12.2020 bei Hempels e. V. die Erstellung eines Konzepts für einen Neubau mit „Housing First“-Ansatz beauftragt mit dem Ziel der Förderantragstellung für das Förderprogramm für besondere Bedarfsgruppen. Herr Reiner Braungard hat das Konzept „Schleswiger Modell“ am Standort Ansgarweg im März 2021 fertiggestellt. Die Besonderheit ist die temporäre Teilnutzung von 30 % zur ordnungsbehördlichen Unterbringung von Obdachlosen. Insgesamt sollen 15 Wohneinheiten geschaffen werden, davon 5 Wohneinheiten für ordnungsbehördliche Unterbringung. Das Innenministerium bestätigt die Förderfähigkeit des Konzepts.
Die Diakoniestiftung SH wird als Bauherrin auftreten und den Antrag auf Förderung beim Land stellen. In der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 30.03.2021 wurde das Konzept „Schleswiger Modell“ ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Stadt Schleswig die damit verbundenen wohnbegleitenden Hilfen zu 50 % für einen Zeitraum von 10 Jahren finanziell trägt. Der Arbeits- und Sozialausschuss des Kreises hat einen gleichlautenden Beschluss am 31.05.2021 gefasst und schlägt gleichzeitig die Evaluierung nach drei Jahren vor.
Am 01.10.2021 wurden zwei „Letter of Intend (LoI)“ unterzeichnet, eine Erklärung zur Zusammenarbeit der Stadt Schleswig mit der Diakoniestiftung Schleswig-Holstein in Bezug auf die Schaffung von Baurecht und Verkauf des Grundstücks an die Diakoniestiftung SH und eine Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schleswig, dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und der Diakoniestiftung SH zu den wohnbegleitenden Hilfen im Rahmen des „Schleswiger Modells – Housing First am Standort Ansgarweg“ .
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 17.01.2023 die öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 107 beschlossen. Die Verhandlungen über den Grundstückserwerb laufen bereits.
Zeitgleich wurde das Architekturbüro Lorenzen-Silbernagel beauftragt, einen Plan zur Ertüchtigung der Bestandsgebäude Ansgarweg 1 – 3 zu erstellen. Die Pläne liegen vor und sind in der Anlage beigefügt. Es ist weiterhin die Einzelnutzung der Unterkünfte vorgesehen. Diese erhalten eine eigene sanitäre Anlage sowie eine kleine Küche in Form eines Küchenblocks. Ferner werden je ein Büro für Beratung und ggf. medizinische Betreuung sowie Räume für den Hausmeister vorgesehen. Darüber hinaus ist geplant, die Übernachtungsmöglichkeit für Durchreisende, die sich derzeit am Rathaus befindet, in den Ansgarweg zu verlegen.
Folgende Unterbringungsplätze für die Obdachlosenunterbringung stehen nach Realisierung der Sanierung zur Verfügung:
Anzahl Unterkünfte |
Jetzt |
Neu |
Veränderung |
Durchreisende (Betten) |
5 |
8 |
+ 3 |
Unterkünfte (Personen) |
21 |
15 |
- 6 |
Housing first |
0 |
5 |
+ 5 |
Gesamt |
26 |
28 |
+ 2 |
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rund 1,5 Mio. Euro.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat in seinem in der Anlage befindlichen Säulenmodell die einzelnen Säulen der ‚Integrierten Wohnungslosenhilfe‘ im Kreis Schleswig-Flensburg dargestellt, das von Frau Tams-Detlefsen vom Kreis Schleswig-Flensburg in der Sitzung erläutert wird. Dieses ist angelehnt an die ebenfalls beigefügte Darstellung aus der Studie der GISS (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V.) zum Gesamthilfesystem bei Wohnungslosigkeit.
Im Säulenmodell des Kreises Schleswig-Flensburg sind die bereits politisch beschlossenen wohnbegleitenden Hilfen für das Projekt „Housing First“ sowie die vom Kreis finanzierte Wohnungslosenhilfe (Beratung) enthalten.
Die Stadt Schleswig ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig. Für diesen Personenkreis ist ebenfalls eine sozialpädagogische Betreuung vorgesehen, die die Wohnungslosenhilfe des Kreises ergänzen soll.
Die gesamte Unterbringung von Menschen im Ansgarweg, ‚Housing First‘, Unterbringung und Durchreisende ist zusammen zu betrachten. Aus diesem Grund hat das Diakonische Werk Schleswig-Flensburg ein Gesamt- Konzept zur Betreuung der Menschen im Ansgarweg erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist und in der Sitzung erläutert wird.
Danach sind neben den wohnbegleitenden Hilfen für das „Housing First“ Projekt weitere Hilfen für die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterbrachten Personen nötig.
Alle genannten Hilfen können durch das Diakonische Werk geleistet werden.
3. Begründung des Beschlussvorschlages
Die Bestandsgebäude im Ansgarweg sind Anfang der 60er Jahre fertiggestellt worden. Der Standard ist nie angepasst worden. Als sanitäre Anlagen befinden sich dort Gemeinschaftstoiletten, der 2019 aufgestellte Duschcontainer sowie die Ende 2021 eingebauten Durchlauferhitzer für Warmwasser. Die Unterkünfte können lediglich mit Öfen beheizt werden. Der energetische Zustand (Dächer, Fenster, Türen, Dämmung) ist nicht angepasst worden und sollte dringend ertüchtigt werden.
Die vorgelegten Pläne schlagen die Einzelnutzung der Unterkünfte vor. Dieses wird durch die Verwaltung unterstützt. Eine gemeinschaftliche Unterbringung von obdachlosen Personen birgt Konfliktpotenzial. Darüber hinaus würde sich die Situation zu dem jetzigen Zustand nicht wesentlich verbessern.
Der Einbau von Bädern und Küchenzeilen wird unterstützt. Die derzeitige gemeinschaftliche Nutzung der Toilettenanlagen führt regelmäßig zu erheblichen Konflikten. Dieses ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den heutigen Standards. Es wird erwartet, dass sich die Gesamtsituation bei der Einzelnutzung mit eigenem sanitärem Bereich verbessert. Für die Zubereitung von Speisen wird derzeit eine Doppelkochplatte zur Verfügung gestellt. Der Standardlift zu einem kleinen Küchenblock wird ausdrücklich unterstützt.
Die Ertüchtigung der Bestandsgebäude stellt eine Komplettierung des innovativen Konzepts „Schleswiger Modells – Housing First“ dar, welches insgesamt Leuchtturmcharakter hat und bereits bei anderen Kommunen großes Interesse hervorgerufen hat.
Die Ertüchtigung nach den vorgelegten Plänen des Architekturbüros Lorenzen-Silbernagel wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel sollten im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit sind die Obdachlosenunterkünfte im Ansgarweg unbeaufsichtigt. Ferner werden die sogenannten ‚Durchreisenden‘ nicht in die Hilfesysteme gebracht. Das führt dazu, dass die Verweildauer in den Unterkünften viel länger ist, als dies sein müsste.
Hier sollte ein Beitrag zur Wohnungslosenprävention in Schleswig geleistet werden, indem diese Personen sozialpädagogisch betreut und in die Hilfesysteme vermittelt werden.
Die Umsetzung des Betreuungskonzepts des Diakonisches Werks Schleswig-Flensburg wird von der Verwaltung vorgeschlagen. Danach ist folgender Personalbedarf errechnet worden: 0,5 VZÄ für pädagogische Begleitung der ordnungsrechtlichen Unterbringung und weitere 0,5 VZÄ für die Hausmeistertätigkeit mit pädagogischem Hintergrund. Durch Mitnahme von Stellenanteilen für die Rathausunterkunft und andere personelle Verrechnungen verbleibt hierfür ein Stellenanteil von 0,32 VZÄ. Die Finanzierung der Personalkosten beim Diakonischen Werk SL-FL ist daher in Höhe von insgesamt 0,82 VZÄ erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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901,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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651,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
|
(wie Dokument)
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156,7 kB
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