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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/072

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Zuständigkeit

Gemäß § 28 Ziff. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) i. V. m. § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) entscheidet die Ratsversammlung über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Ratsversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Ratsversammlung erforderlich.

 

2. Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 13.02.2023 wurde die Stadt Schleswig durch das Landgericht Flensburg aufgefordert, eine Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu erstellen. Diese Liste soll 25 Personen umfassen.

 

Die Fraktionen der Ratsversammlung wurden gebeten, Vorschläge für die aufzustellende Liste der Schöffinnen und Schöffen einzureichen. Hierzu wurden von einer Fraktion Vorschläge eingreicht. Ferner wurden durch die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 4/2023, auf welches am 13.03.2023 in den Schleswiger Nachrichten und in der Flensborg Avis hingewiesen wurde, sowie durch einen Hinweis auf der Internetseite der Stadt Schleswig die Bürgerinnen und Bürger Schleswigs gebeten, sich für die ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben.

 

Bis zum Abgabeschluss sind 36 Bewerbungen eingegangen. Die aufgestellte Vorschlagsliste liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor.

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Anlagen

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