Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine Eigenkapitalverstärkung der Schleswiger Stadtwerke GmbH durch die Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich I Zentraler Service
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.04.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig zur Eigenkapitalverstärkung der Schleswiger Stadtwerke GmbH entsprechend ihres 10 %-igen Anteils an dem Unternehmen eine Kapitalzuführung in die Bilanzposition „Kapitalrücklage“ in Höhe von 222.222,22 € durchführt.
Diese außerplanmäßige Auszahlung wird bis zu einem Nachtragshaushalt durch die Maßnahme „Schnelle Radwegeverbindung“ (PSK 541010.0900014) gedeckt.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung ist gemäß § 82 GO für die Zustimmung von außerplanmäßigen Auszahlungen zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH ist zu 90 % Gesellschafterin der Schleswiger Stadtwerke GmbH. Mit 10 % ist die Stadt Schleswig am Kapital der Schleswiger Stadtwerke GmbH beteiligt. Gesellschafterin der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH ist zu 100 % die Stadt Schleswig.
Die Umstellung des Energiemarktes von der herkömmlichen Gasversorgung zur Nahwärmeversorgung, der Ausbau von Breitband sowie Netzinvestitionen für die E-Mobilität und die gleichzeitige Erschließung mehrerer Neubaugebiete in Schleswig belasten mit hohen Investitionskosten das Eigenkapital der Schleswiger Stadtwerke GmbH.
Für die Investitionen ist eine Fremdkapitalaufnahme erforderlich. Die Energieversorgungsunternehmen waren in der Vergangenheit bei den Kreditinstituten „Triple A“ bewertet. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute bei Energieversorgungsunternehmen keine größeren Risiken gesehen haben. Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise hat sich die Risikobewertung der Kreditinstitute verändert. Die Kreditinstitute achten jetzt bei einer Kreditgewährung auf eine Mindestausstattung der Versorgungsunternehmen mit Eigenkapital und fordern Planrechnungen für die Folgejahre. Das Eigenkapital sollte zwischen 20 % und 30 % liegen. Es darf aber auf keinen Fall unter 20 % fallen.
3. Problemdarstellung
Durch die hohen Investitionen in den vergangenen Jahren ist die Eigenkapitalquote deutlich zurückgegangen. Dies zeigt die nachstehende Tabelle:
Jahr |
Bilanzsumme |
Eigenkapital |
EK-Quote |
|
TEuro |
TEuro |
% |
2012 |
43.666 |
12.317 |
28,21 |
2013 |
42.757 |
13.317 |
31,15 |
2014 |
45.364 |
13.317 |
29,36 |
2015 |
46.814 |
13.317 |
28,45 |
2016 |
48.523 |
14.317 |
29,51 |
2017 |
62.508 |
15.801 |
25,28 |
2018 |
73.793 |
15.801 |
21,41 |
2019 |
83.202 |
15.801 |
18,99 |
2020 |
86.644 |
15.801 |
18,24 |
2021 |
92.478 |
17.301 |
18,71 |
Plan 2022 |
104.014 |
17.301 |
16,63 |
Der Schleswiger Stadtwerke GmbH fehlt es durch den Gewinnabführungsvertrag mit der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH an der Möglichkeit, erzielte Gewinne im Unternehmen zu belassen. Der Gewinnabführungsvertrag hat zur Folge, dass sämtliche Gewinne an die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH abzuführen sind. Innerhalb der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH findet die Verrechnung der Verluste von Schwimmhalle und Hafen sowie die Ertragssteuerbelastung statt. Der ermittelte Jahresüberschuss steht dem Gesellschafter zur Gewinnverwendung zur Verfügung.
4. Handlungsbedarf und Lösungsmöglichkeit
Um das Eigenkapital der Schleswiger Stadtwerke GmbH zu stärken, wäre aus dem Gewinn wieder eine Aufstockung der Beteiligung der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH an der Schleswiger Stadtwerke GmbH zu beschließen.
Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, ist – wie der Aufsichtsrat bereits in den vergangenen Jahren deutlich gemacht hat – zu verfolgen. Diese Auffassung wird auch durch die Gesellschafterin Stadt Schleswig getragen, die auf der Sitzung der Ratsversammlung im Mai 2017 beschlossen hat, auf eine Gewinnablieferung zu verzichten und die Gewinne für den Breitbandausbau als Eigenfinanzierungsmittel zu verwenden.
Wie aus der oben dargestellten Tabelle zu entnehmen ist, wurde seit 2017 lediglich in 2021 eine Kapitalaufstockung beschlossen. Diese reicht nicht aus, um die Finanzierung der Investitionen für 2023 sicherzustellen.
Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH verfügt über eine freie Liquidität in Höhe von 2 Mio. Euro.
Die Investitionen in die Energiewende erfordern hohe Investitionen. Diese sind von den Energieversorgungsunternehmen nur zusammen mit den Gesellschaftern zu stemmen. Die zukünftige Eigenkapitalausstattung der Gesellschaften sollte zwingend im Strategieausschuss zusammen mit den Städten und Aufsichtsräten behandelt werden.
Für Finanzierungsanfragen, zwecks Durchführung der Investitionen 2023, ist es zwingend kurzfristig erforderlich, eine Kapitalerhöhung bei der Schleswiger Stadtwerke GmbH durchzuführen.
Zielsetzung sollte es deshalb aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in Höhe von 2.222.222,22 € vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH hat am 31.03.2023 beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, eine Kapitalerhöhung entsprechend ihres Anteils von 90 % an der Schleswiger Stadtwerke GmbH in Höhe von 2.000.000,00 € durchzuführen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterin Stadt Schleswig empfohlen, eine Kapitalzuführung in die Bilanzposition „Kapitalrücklage“ in Höhe von 222.222,22 € entsprechend ihrer Beteiligungsquote von 10 % an der Schleswiger Stadtwerke GmbH durchzuführen.
5. Finanzierung
Diese Eigenkapitalverstärkung ist bislang nicht im Haushalt 2023 berücksichtigt. Es handelt sich insofern um eine außerplanmäßige Auszahlung.
Es wird vorgeschlagen, die außerplanmäßige Kapitalzuführung bis zu einem Nachtragshaushalt durch die Maßnahme „Schnelle Radwegeverbindung“ unter dem Produktsachkonto 541010.0900014 zu decken. Hier stehen 2.135.000 € zur Verfügung, die nach aktuellem Planungsstand nicht in der Höhe in diesem Jahr verausgabt werden.
