Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/059
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 B der Stadt Schleswig - Gebiet "Bullenland", westlich der Kreisfeuerwehrzentrale und des Betriebshofes der Kreisverkehrsbetriebe und östlich der Straße "Klappschau" -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Uwe Harms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.04.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 B der Stadt Schleswig für das - Gebiet „Bullenland“ westlich der Kreisfeuerwehrzentrale und des Betriebshofes der Kreisverkehrsbetriebe und östlich der Straße „Klappschau“ - aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 B aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend der kommunalen Zielsetzungen.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 2,67 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende notwendige Nutzung zu ermöglichen.
Auslöser für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 B ist die Angebotssituation im angrenzenden Gewerbegebiet St. Jürgen. Das Gewerbegebiet ist mit Bebauungsplänen überlagert, die die bauliche Entwicklung in gewerblicher Hinsicht steuern. Von den insgesamt sechs Bebauungsplänen mit ihren entsprechenden Änderungen sind zwei Bebauungspläne zu nennen, die sich durch ihre zurzeit unbebaute Situation auszeichnen. Der Bebauungsplan Nr. 93 am nördlichen Rand des Gewerbegebietes und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 C nördlich der bestehenden Biogasanlage (s. Lageplan) sollen die bestehenden Bedarfe an gewerblichen Bauflächen kurzfristig decken.
Zur Umsetzung dieses Planungszieles wurde ein Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Klärung der Abwassersituation abgefordert. Als Ergebnis blieb festzuhalten, dass der neben der Eigenversickerung auf den Gewerbegrundstücken eine Sammelregenrückhaltung im jeweiligen Gewerbegebiet zu veranschlagen war. In Anbetracht der knappen Ressourcen von Gewerbeflächen im Stadtgebiet wurde über Alternativplanungen nachgedacht. Man kam zu der Überlegung das anfallende Oberflächenwasser der geplanten Bebauungspläne Nr. 93 und 40 C zusammenzuführen und der bestehenden Rückhaltung westlich der St. Jürgener Straße zuzuführen.
Da die bestehende Dimensionierung der vorhandenen Regenrückhaltung als nicht ausreichend zu bewerten war, wurde nach entwässerungstechnischer Prüfung eine Neudimensionierung erarbeitet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Vergrößerung der bestehenden Rückhaltung auf die jetzt ausgewiesene Dimensionierung für ausreichend zu erachten ist.
Mit dieser Erkenntnis wurde ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg vereinbart, um die grundsätzliche Machbarkeit des geplanten Vorhabens abzuprüfen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass seitens der Naturschutzbehörde keine Bedenken hinsichtlich der aufgezeigten Planung vorgetragen wurden. Für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wurde ein Verhältnis von 1 : 2 benannt.
Die zu entwickelnden Flächen sind zurzeit im aktuellen Bebauungsplan als Flächen für die Abwasserentsorgung und als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Erweiterungsflächen sind im Besitz der Stadt Schleswig und nicht verpachtet. Die Entwicklung und Umsetzung kann somit ohne Zeitverzögerung erfolgen.
Für das Vorhaben ist die Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung erforderlich, welche das Gesamtareal als Fläche für die Abwasserentwässerung festsetzt.
Das umfängliche Verfahren gemäß BauGB soll hierbei zur Anwendung kommen.
3. Handlungsbedarf
Um eine Erweiterung des Anlagenstandortes zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 B die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtliche Festsetzungen um.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Schleswig wird als Vorhabenträgerin die Planungs- und Erschließungskosten übernehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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169,4 kB
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2 MB
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