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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/067

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

 

Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet "südlich der Straße "Am Damm", westlich des Niederungsbereichs des Mühlenbachs, nördlich und östlich der Straße "Stadtfeld" aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und

Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und

Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

 Im Rahmen der Projektentwicklung „Am Damm 2, 2a und 2b in Schleswig“ wird zur Erhaltung des Medizinstandortes der Helios-Klinik das bestehende Personalwohnheim saniert und um einen Anbau in Holzmodulbauweise ergänzt. Der aktuelle Zustand des Bestandsgebäudes entspricht nicht den aktuellen Anforderungen der Personalunterbringung. Durch das Bauvorhaben wird das Personalwohnheim den zeitgemäßen Standards entsprechen und einen Teil zur Verbesserung der Personalgewinnung beitragen. Das Personalwohnheim wird im Anschluss überwiegend an das Personal der Helios-Klinik vermietet. Des Weiteren werden vier weitere neue Gebäudekörper in Holzmodulbauweise errichtet. Hierfür sind frei finanzierter Wohnungsbau, sozial geförderter Wohnungsbau und medizinische Teildisziplinen in Ergänzung zum Klinikbetrieb vorgesehen. Sowohl die Sanierung als auch die Neubauten werden in das städtebauliche Umfeld integriert. Zur optimalen Eingliederung des Bauvorhabens in die Umgebung wird es eine abflachende Höhenentwicklung ausgehend vom Personalwohnheim bis zu den Gebäudekörpern Richtung „Stadtfeld“ geben. Das Vorhaben sieht zudem eine nachhaltige Außenanlagen- und Entwässerungsplanung vor.

Die ICG Projektgesellschaft als Bauherrin gewährleistet, dass genügend Stellplätze für die Bewohner*innen und Nutzer*innen des Grundstücks vorhanden sein werden. Hierzu verpflichtet sich die ICG Projektgesellschaft an der Stellplatzsatzung von Schleswig zu orientieren und ausreichend Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung herzurichten.

 

3. Finanzierung

Der Vorhabenträger übernimmt die Planungs- und Erschließungskosten.

 

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Anlagen

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