Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über den Bau einer Freilufthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
30.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
03.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
11.07.2023
|
Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird der Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Freilufthalle am Standort der Domschule gefasst.
Bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wird auf die zu gegebener Zeit zu erfolgenden Haushaltsberatungen verwiesen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig. Ferner ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gem. § 4 Ziff. 4 und 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sporteinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
Da der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gem. § 5 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) die Aufgabe hat, über Angelegenheiten des Schulträgers zu entscheiden und ein Schulgelände betroffen ist erfolgt im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss die Vorberatung.
Da die Entscheidungszuständigkeit beim Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss liegt, erhalten sowohl der Bau- und Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss diese Drucksache lediglich zur Kenntnisnahme.
2. Sachdarstellung
In der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 27.05.2021 wurde einstimmig beschlossen (VO/2021/096), dass im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise zur „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig“ zunächst u. a. folgende Maßnahme bzw. Handlungsempfehlung weiter verfolgt wird:
„4.3 Prüfung der Umsetzbarkeit einer witterungsgeschützten sowie ganzjährig nutzbaren Sportanlage (z.B. Kalthalle am Sportplatz der Domschule)“
Zwischenzeitlich liegen vom bereits mit der „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig“ beauftragte Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) folgende Ergebnisse vor:
„Der Standort der Domschule (siehe Abb.) ist für die Kalthalle aufgrund der zentralen Lage im Stadtgebiet, der bereits bestehenden Sportfreianlagen sowie der Möglichkeit zur Vernetzung des so wichtigen „Dreiklangs“, bestehend aus Schul-, Vereins- und Individualsport, prädestiniert. Dies wurde seinerzeit auch in der Workshopphase vonseiten des interdisziplinären Teilnehmerkreises bekräftigt, woraufhin die Maßnahme 4.3 im Gutachten aufgenommen wurde.“
Bezüglich der Freilufthalle gibt es unterschiedliche Typen. Es wird vorgeschlagen, hier eine mittlere Variante zu kalkulieren, die aber auch noch die Möglichkeit bietet, sich vor Ort in einem beheizten Nebengebäude umkleiden und auch duschen zu können. Das Warmgebäude enthält zwei Umkleideräume:
Überdachte Fläche 1.200 qm, Flächenansatz 350,- €/qm = 420.000,- €
Funktionstrakt 180 qm, Flächenansatz 3.000,- €/qm = 540.000,- €
Sportbodenbelag mit Ballfangvorrichtungen 1.200 *180,- € = 216.000,- €
Baukosten gesamt: Nebenkosten: Gesamtkosten netto: Mehrwertsteuer: Gesamtkostenprognose brutto: |
1.176.000,- € 176.400,- € 1.352.400,- € 256.956,- € 1.609.356,- € |
Neben der positiven Rückmeldung der Domschule befürwortet das Projektteam Sportentwicklungsplanung die Lösung ebenfalls.
Neben der bereits erfolgten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO im Rahmen der "Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig" soll eine weitere Beteiligung in der Bau-/Planungsphase erfolgen.
3. Finanzierung
Im Haushalt 2022 und Haushalt 2023 stehen im Budget und Produkt Gebäudemanagement jeweils 25.000,- € also in Summe 50.000,- € für entsprechende Vorplanungen zur Verfügung (Machbarkeitsstudie).
Weitere Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit im Rahmen der entsprechenden Haushaltsberatungen.
Soweit möglich, wird verwaltungsseitig versucht werden, entsprechende Fördermittel zu erhalten.
