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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/060

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein erstellt der Bürgermeister einen jährlichen Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen und leitet diesen der Ratsversammlung zu. In diesem Bericht sind der Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck anzugeben.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden insgesamt 8 Zuwendungen mit einem Gesamtwert von  3.000,- € für verschiedene Zwecke angenommen.

Die Spenden teilen sich in 6 Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 2.600,- € und in

2 Sachzuwendungen mit einem Wert von insgesamt 400,- € auf. 

 

Die Zuwendungen kamen insbesondere der Stadtbücherei mit einem Wert von 1.750,- €, der Feuerwehr Schleswig mit einem Wert von 700,- € sowie dem Stadtmuseum mit einem Wert von 400,- € zugute.

Weitergehende Angaben sind dem als Anlage beigefügten Zuwendungsbericht 2022 zu entnehmen.

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Anlagen

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