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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/078

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 21.03.2023 bis zum 21.04.2023 durchgeführt.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und TöB-Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB:

 

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH, Schleswig

Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen.

 

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung berücksichtigt.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Die Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz werden zu Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen.

Das genannte Kulturdenkmal wird in die Begründung übernommen.

Das Landesamt für Denkmalpflege wurde im Rahmen der TöB-Beteiligung mitberücksichtigt.

Da es sich hierbei um ein Vorhaben nach §13 a BauGB handelt, ist eine Pflicht zum Ausgleich der Baumfällungen nicht gegeben. Das Vorhaben sieht Neupflanzungen von 6 bis 7 Bäumen vor. Darüber hinaus bleiben weitere bereits etablierten Bäume erhalten. Außerdem ist im Plan eine Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung festgelegt. Diese Festsetzung stellt aus Sicht der Stadt eine verträgliche Schaffung und Erhalt von Grünstrukturen angepasst an die geplante Nutzung dar.

Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck

Kenntnisnahme.

 

Schleswiger Stadtwerke

Kenntnisnahme.

Der Vorhabenträger wurde mit der Bitte um Berücksichtigung entsprechend informiert.

Durch das Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf wurde eine Bewertung des Wasserhaushaltes gem. A-RW 1 und ein Konzept zum Umgang mit dem Niederschlagswasser erstellt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das auf den abflussrelevanten Gründachflächen, Stellplätzen, Fahrgassen und der Abstellfläche für Fahrräder anfallende Oberflächenwasser reduziert mit 15 l/s in die vorhandene RW-Grundleitung auf dem Grundstück der Landwirtschaftsschule eingeleitet wer-den kann.

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Flensburg

Kenntnisnahme.

 

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Kiel

Kenntnisnahme.

 

Von den übrigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen oder die eingegangen Stellungahmen enthielten ausschließlich Hinweise, die für den Bebauungsplan nicht relevant sind.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans Nr. 111 der Stadt Schleswig für das Gebiet zwischen der Chemnitzstraße und der Theodor-Storm-Straße nördlich der Bellmannstraße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2. Sachdarstellung

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 der Stadt Schleswig für das Gebiet zwischen der Chemnitzstraße und der Theodor-Storm-Straße nördlich der Bellmannstraße gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 21.03.2023 bis zum 21.04.2023 durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise werden berücksichtigt.

 

3. Handlungsbedarf

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan Nr. 111 als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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