Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Wahl eines Wahlprüfungsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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26.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Ratsversammlung wählt auf Vorschlag der Parteien und Wählergruppe folgende Mitglieder in den Wahlprüfungsausschuss:
- Rainer Haulsen (CDU)
- Dominik Müller (SPD)
- Kaj Michael Nielsen (SSW)
- Dr. Babette Tewes (GRÜNE)
- Susanne Mehl (BfB)
- Louisa Brauer (FDP)
- Hansgeorg Nietz (FREIE WÄHLER)
- Uwe Schröder (DIE LINKE)
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 66 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Ratsversammlung hat in ihrer ersten Sitzung einen Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) zu wählen, der die Einsprüche gegen die Gemeindewahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen hat. Der endgültige Beschluss über die Gültigkeit der Wahl erfolgt dann durch die Ratsversammlung in ihrer zweiten Sitzung.
3. Problemdarstellung
Das Kommunalwahlrecht sieht keine Regelungen hinsichtlich der Größe des Ausschusses vor. In der Vergangenheit haben die in der Ratsversammlung vertretenen Parteien/Wählergruppen jeweils ein*e Vertreter*in benannt. In der gewählten Ratsversammlung sind nunmehr 7 Parteien und 1 Wählergruppe vertreten.
4. Begründung des Beschlussvorschlages
Um alle in der Ratsversammlung vertretenen Parteien und Wählergruppen an der Wahlprüfung zu beteiligen, sollte von jeder Partei und Wählergruppe ein*e Vertreter*in in den Wahlprüfungsausschuss entsandt werden.
