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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/091

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch die 10. Nachtragssatzung in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache VO/2023/091 zu ändern.

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2023 hat sich die Zahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 31 (gesetzliche Anzahl gem. § 8 GKWG) auf 40 erhöht. Grund sind 9 hinzu gekommene Ausgleichsmandate.

 

Als Ergebnis einer interfraktionellen Abstimmung soll die Zahl der Ausschussmitglieder von 11 auf 13 angehoben werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl soll den zusätzlichen Ratsmitgliedern und neu hinzu gekommenen Fraktionen Rechnung tragen. Außerdem werden die Zuständigkeiten und Bezeichnungen mehrerer Ausschüsse angepasst. Die Änderungen sind der beigefügten Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Die Änderungen in Artikel II und III sind lediglich redaktioneller Art (Ergänzung von Gesetzesartikeln).

 

3.  Finanzielle Auswirkungen

 Der finanzielle Aufwand für Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuschüsse erhöht sich nach der Kommunalwahl von TEUR 163 aus dem Jahr 2022 auf TEUR 185 pro Jahr.

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Anlagen

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