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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/092

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig durch die 7. Nachtragssatzung in der Fassung der Anlage 1 zur VO/2023/092 zu ändern.

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein u. a. über die Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Nach der Kommunalwahl sollen als Ergebnis einer interfraktionellen Abstimmung die Zuständigkeiten und Bezeichnungen mehrerer Ausschüsse angepasst werden.

 

Die Änderungen sind der beigefügten Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.

 

3.  Finanzielle Auswirkungen

Durch die Satzungsänderung allein ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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