Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/103
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleswig für das Gebiet östlich des Holmer Noorweges, nördlich der Straße "Ilensee" und südlich der Bergkoppel und Hopfenwiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Uwe Harms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig für das Gebiet östlich des Holmer Noorweges, nördlich der Straße „Ilensee“ und südlich der Bergkoppel und Hopfenwiese aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o. g. Plangebiet die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In dieser wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt.
Die Flächennutzungsplanänderung hat eine Gesamtfläche von ca. 1,6 ha.
Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird notwendig, um in dem Planbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 auf einer Gesamtfläche von ca. 5,78 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende notwendige Nutzung zu ermöglichen. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt eine verträglich abgestaffelte Neuordnung der Bauflächen fest. Von West nach Ost erfolgt die Nutzungsabfolge von Wohnbaufläche über Mischbaufläche bis hin zu gewerblichen Bauflächen.
Da der gültige Flächennutzungsplan für den westlichen Planbereich eine Mischbaufläche darstellt, muss im Zuge der Anpassung eine Abänderung der Grundnutzung zu einer Wohnbaufläche erfolgen.
Es ist städtebaulich sinnvoll, die Bestandsituation mit der vorhandenen Wohnbebauung zu unterstützen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig muss überarbeitet werden, da die besagte Fläche nicht adäquat dargestellt wird.
Für das Vorhaben wird diese Flächennutzungsplanänderung erforderlich, da die Gebietskategorie entsprechend ihrer zukünftigen Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt werden muss. Das umfängliche Verfahren gemäß BauGB soll hierbei zur Anwendung kommen.
Die Aufstellung einer notwendigen Bebauungsplanänderung (8. Änderung des Bebauungsplanes 25) wird im Parallelverfahren erfolgen.
3. Handlungsbedarf
Um eine Erweiterung des Anlagenstandortes und eine Neuordnung zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung stellt die vorbereitende Bauleitplanung für einen Teilbereich des zukünftigen Bebauungsplan Nr. 25 - 8. Änderung - dar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Stadt Schleswig entstehen durch das Umnutzungsvorhaben keine investiven Kosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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