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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/102

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung berichtet die Verwaltung im Bau- und Umweltausschuss über wichtige Verwaltungsangelegenheiten (Verwaltungsbericht). Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses.

 

2. Sachdarstellung

Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2021 beschlossen, eine Fokusberatung Klimaschutz für die Stadt Schleswig durch ein externes Beratungsbüro im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld - Kommunalrichtlinie“ (KRL) durchführen zu lassen (VO 2021/213). Der entsprechende Antrag auf Gewährung einer Bundeszuweisung zur Fördermaßnahme „Fokusberatung Klimaschutz“ beim Projektträger Jülich, NEU: Zukunft - Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG), wurde von der Verwaltung fristgerecht am 28.12.2021 gestellt. Somit konnte die Option auf die hohe Förderquote von 75%, welche nur auf Antragstellungen bis 31.12.2021 gewährt wurde, gesichert werden.

 

Der Zuwendungsbescheid ging am 10.10.2022 im Fachbereich Bau ein.

 

Die Angebotseinholung ist erfolgt, die Bietergemeinschaft ZEBAU │Averdung wurde am 31.05.2023 mit der Durchführung der Fokusberatung beauftragt. Der erste Abstimmungstermin wird Ende Juni 2023 stattfinden.

 

 

 

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