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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/150

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses vom 06.10.2022 wurde eine Umsetzung von Teilen des "Freiraumkonzepts für den Nordwall" beschlossen (VO/2022/098). Das in 2021 ausgearbeitete Freiraumkonzept ist grundsätzlich so angelegt worden, dass einzelne Bausteine weggelassen oder kombiniert werden können. Daher stellte der Beschluss zwei Bausteine des Konzepts herauszunehmen keine Schwächung der Planung dar.

 

In diesem Frühjahr wurde die konkrete Freiraumplanung zur Umsetzung der Maßnahme ausgeschrieben und beauftragt. Der Vorentwurf wurde in einer Planungsrunde aus Fachbereich 2 und 3, dem Archäologischen Landesamt und dem Kreis Schleswig-Flensburg (Projektmanagement Welterbe) abgestimmt. Dort entstandene Anregungen sind in die weitere Planung eingeflossen. Die Entwurfsplanung liegt in der Anlage bei. Zur vorliegenden Entwurfsplanung findet am 23.08.23 eine weitere Planungsrunde, in der oben benannten Zusammensetzung, statt. Redaktionelle Änderungen, die sich aus diesem Abstimmungstermin ergeben könnten, würden in der Sitzung präsentiert werden.

 

Der aktuelle Planungsstand soll auch in der nächsten Sitzung des Forums Süd am 05.10.23 vorgestellt werden, um die lokale Ebene weiterhin auf dem Laufenden zu halten.

 

Die weitere Planung (Genehmigungen, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe etc.) soll in diesem Jahr so weit vorangetrieben werden, dass die Maßnahme im nächsten Jahr umgesetzt werden kann.

 

3. Finanzierung

Der Kostenrahmen beim Beschluss der Maßnahme lag bei 383.500 € (Bau- und Planungskosten). Aus der Entwurfsplanung ergeben sich Gesamtkosten von 472.500 €. Finanzmittel in Höhe von 383.811,67 € sind in den Haushalt eingestellt. Zusätzliche 10.000,00 € für die Archäologischen Voruntersuchungen wurden für den Haushalt 2024 angemeldet. Es ergibt sich ein Differenzbetrag von 78.688,33 €.

 

Zur Einwerbung von Fördermitteln hat bereits ein Gespräch stattgefunden. Ein passendes Förderprogramm vom Land sieht eine Förderquote von 65% vor. Die Verwaltung bemüht sich um Aufnahme in das Förderprogramm.

 

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Anlagen

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