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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/144

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 3 Ziff. 1  der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO).

 

Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss ist gem. § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In den Anlagen wird der Geschäftsbericht sowie das Jahresergebnis der Stadtbücherei für das Jahr 2022 dargestellt.

 

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Anlagen

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