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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/130

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, für die Haushaltsjahre vor 2019 auf die Erstellung von Gesamtabschlüssen zu verzichten.
     
  2. Der Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2019 wird in der Fassung der Drucksache VO/2023/130 beschlossen.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 93 Abs. 7 GO i. V. m. § 92 Gemeindeordnung (GO) legt der Bürgermeister nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages erfolgt nicht. Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchst. c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt hat unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse der mit ihr verbundenen Aufgabenträger, zu einem Gesamtabschluss zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht erstellt (siehe Anlage 1) und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Prüfergebnis ist in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dieser Drucksache ebenfalls als Anlage 2 beigefügt ist.

 

3. Faktoren

 Soweit es im Rahmen der Prüfung zu Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gekommen ist, führen sie nicht zu einer anderen Einschätzung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Schleswig. Insofern ist durch das Rechnungsprüfungsamt festgestellt worden, dass der Gesamtabschluss 2019 ordnungsgemäß aus den Einzelabschlüssen und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet wurde.

 

Für den Gesamtlagebericht stellt das Rechnungsprüfungsamt fest, dass dieser lediglich ein eingeschränktes Bild über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Zu den Gründen wird auf Ziffer 5 des Schlussberichtes verwiesen.

 

Es wird die Empfehlung ausgesprochen, über den Gesamtabschluss 2019 gemäß § 93 Abs. 7 GO i. V. m. § 92 Abs. 3 GO zu beraten und zu beschließen

 

4. Handlungsbedarf

Über den Gesamtabschluss hat die Ratsversammlung zu beschließen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 93 Abs. 8 GO. Daher ist durch die Ratsversammlung auch ein Beschluss über den Verzicht für die Erstellung der Gesamtabschlüsse vor dem Haushaltsjahr 2019 zu fassen.

 

Bei Bedarf werden weitere Erläuterungen während der Beratung gegeben.

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Anlagen

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