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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/133

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan sowie zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in der Fassung der Drucksache VO/2023/133 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Schleswig zum Ergebnis- und Finanzplan 2023 wurde am 12.12.2022 von der Ratsversammlung beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine unverzügliche Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 2 GO erforderlich machen.

 

Ergebnishaushalt

 

Die Festsetzungen zum kommunalen Finanzausgleich für 2023 und die Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2023 führen zu einer Erhöhung der allg. Deckungsmittel von rd. 491 T€. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Finanzkraft erhöht sich jedoch die Kreisumlage um rd. 275 T€ auf nunmehr rd. 13.696 Mio. €.

 

Als weitere wesentliche Verbesserung sind unerwartete Erträge von rd. 492 T€ aus Grundstücksveräußerungen zu nennen. Bei den Gesamtpersonalaufwendungen ist eine Reduzierung um rd. 422 T€ zu verzeichnen. Die Reduzierung resultiert aus verzögerten Stellenneubesetzungen, Stellenvakanzen sowie krankheitsbedingten Ausfällen.

 

Im Produkt Integration entfällt die Veranschlagung von Erträgen und Aufwendungen für die Anmietung der ehem. Jugendherberge für die Unterbringung Geflüchteter. Dieses wirkt sich mit rd. 300 T€ ergebnisverbessernd aus. 

 

Diese und eine Reihe anderer Geschäftsvorfälle verbessern das geplante Jahresergebnis um rd. 1,6 Mio. €. Der bislang geplante Jahresüberschuss von 744.800 € steigt somit auf 2.336.500 €.

 

Verschlechterungen (ab 100 T€):                A = Aufwand

                     E = Ertrag

1

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Tageseinrichtungen für Kinder)

 

+ 1.800.000 € A

2

Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Gemeinden (Integration)

 

- 1.360.500 € E

3

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

- 465.100 € E

4

Kreisumlage

+ 275.800 € A

5

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Gemeinden (Tageseinrichtungen für Kinder)

 

+ 350.000 € A

6

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen) 

 

+ 120.000 € A

 

 


Verbesserungen (ab 100 T€):                 A = Aufwand

                     E = Ertrag

1

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (Tageseinrichtungen für Kinder)

 

+ 2.000.000 € E

2

Mieten und Pachten (Integration)

- 966.600 € A

3

Schlüsselzuweisungen

+ 564.300 € E

4

Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Sportstätten)

 

+ 492.500 € E

5

Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Integration)

 

- 491.800 € A

6

Allgemeine Zuweisungen Land (Schlüsselzuw. für übergemeindliche Aufgaben)

 

+ 413.800 € E

7

Personalaufwendungen (div. Produkte)

- 422.700 € A

8

Erstattungen von Aufwendungen von Dritten (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen)  

- 159.700 € A

9

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Integration)

+ 120.000 € E

 

Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)

 

Mit der Genehmigung zum Haushalt 2023 wurde von der Kommunalaufsicht die Auflage erteilt, dass die fortgeschriebenen Planansätze bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit den Betrag von 26,0 Mio. € nicht überschreiten dürfen. Hintergrund der Auflage ist, dass die angestrebte Investitionstätigkeit der Stadt Schleswig in Kombination mit dauerhaften Defiziten mit der gesetzlichen Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt nach § 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung unvereinbar ist.

 

Mit dem Kernhaushalt 2023 hat sich die Finanzrechnung wie folgt dargestellt:

 

Kernhaushalt 2023 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 28.997.900 €

zzgl. übertragene Ermächtigungen 2022 auf 2023    7.128.100 €

Summe fortgeschriebene Planansätze 2023   36.126.000 €

 

Für die Nachtragshaushaltsplanung bestand somit die Herausforderung, dass Volumen der fortgeschriebenen Planansätze um mehr als 10,0 Mio. € zu reduzieren. Weiterhin müssen über den Nachtragshaushalt zusätzliche Investitionsauszahlungen sowie Kostensteigerungen laufender Projekte in einem Volumen von rd. 2,5 Mio. € berücksichtigt werden.

 

Eine umfängliche Überprüfung aller Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, incl. der übertragenen Ermächtigungen, auf deren Umsetzbarkeit und Finanzmittelbedarf in 2023, hat stattgefunden. Als Ergebnis kann die Summe der auf 2023 übertragenen Ermächtigungen um rd. 910 T€ und die Planansätze 2023 für Investitionstätigkeit um rd. 9,3 Mio. € reduziert werden.

 

Die Summe der fortgeschriebenen Planansätze verringert sich somit auf rd. 25,8 Mio. €. Die Stadt Schleswig erfüllt mit der Nachtragshaushaltsplanung somit die Auflagen der Kommunalaufsicht.


Insgesamt führen die Veränderungen zu einer Verringerung der geplanten Kreditaufnahme von ursprünglich rd. 20,6 Mio. € (genehmigt: 15 Mio. €) auf nunmehr rd. 10,1 Mio. €.

 

Der Gesamtbetrag der geplanten Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von rd. 18,7 Mio. € auf rd. 22,4 Mio. €.

 

Anpassung in der Veranschlagung von Haushaltsansätzen und von geplanten Verpflichtungsermächtigungen - kurz VE - (ab 100 T€):

 

 

Maßnahme

Ansatz alt

Ansatz neu

VE alt

VE neu

 

1

 

Domschule - Instandsetzung Sporthalle

950.000 €

1.255.400 €

 

 

 

2

Bruno-Lorenzen-Schule - Instandsetzung Gebäude

3.953.500 €

4.272.700 €

 

 

 

3

Bugenhagenschule - Instandsetzung Gebäude

1.480.000 €

2.398.700 €

 

 

 

4

Bruno-Lorenzen-Schule - Neubau Klassenräume

1.200.000 €

1.000.000 €

 

 

 

5

Bau Kulturhaus auf der Freiheit

6.700.000 €

850.000 €

16.312.500 €

16.312.500 €

 

6

Erweiterung und Sanierung Dannewerkschule

0 €

100.000 €

 

 

 

7

Domschule - Erweiterung Elektroakustische Anlage

279.000 €

76.000 €

 

 

 

8

Bürgerforum

350.000 €

50.000 €

 

 

 

9

Dannewerkschule Neugestaltung Schulhofbereich

270.000 €

100.000 €

 

 

 

10

Wohncontainer für Flüchtlinge

1.600.000 €

0 €

 

 

 

11

WC-Anlage Bahnhof

300.000 €

25.000 €

 

 

 

12

Beschaffung MTW LZ Friedrichsberg

125.000 €

0 €

 

 

 

13

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

0 €

525.000 €

 

 

 

14

Ausleihungen -Schleswiger Stadtwerke GmbH

0 €

222.300 €

 

 

 

15

RW Kanal Husumer Baum 1. BA

0 €

0 €

0 €

165.000 €

 

16

RW Kanal i.R. Innenstadtsanierung

100.000 €

0 €

 

 

 

17

RW Kanal Gewerbegebiet B-Plan 40 c

280.000 €

40.000 €

0 €

740.000 €

 

18

RW-Kanal Erschließung Wichelkoppeln B-Plan 100

0 €

130.000 €

 

 

 

19

Erschließung Gewerbegebiet B-Plan 40 c

500.000 €

0 €

0 €

760.000 €

 

20

Neubau Durchlass Polierteich

0 €

0 €

 

350.000 €

 

21

Sanierung/Erneuerung Brücke Schlossinsel

1.100.000 €

1.850.000 €

 

 

 

22

Anbindung Holzredder Ausbau Husumer Baum 1. BA

750.000 €

0 €

0 €

750.000 €

 

23

Kreisverkehr Mühlenredder/St. Jürgener Straße

350.000 €

0 €

0 €

350.000 €

 

24

Sanierung St. Jürgener Straße

550.000 €

0 €

0 €

550.000 €

 

Stellenplan

 

Ein 1. Nachtrag zum Stellenplan 2023 ist erforderlich, zum Einen um die im Zuge der Stellenbemessung für den Fachdienst Gebäudemanagement erfolgte Plausibilisierung durch die Projektlenkungsgruppe ‚Stellenbemessung‘ umsetzen zu können und zum Anderen, damit im Zuge von Personalneubesetzungen entsprechend erforderliche und besetzbare Beamten-Planstellen i. S. v. § 49 LHO zur Verfügung stehen. Die Veränderungen im Fachdienst Gebäudemanagement sind bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.1.2023 unter TOP 10.1 vorgestellt worden.

 

Eine Veränderung der Gesamtzahl der Planstellen ist damit nicht verbunden.

 

 

 

 

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Anlagen

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