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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/135

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Ratsversammlung erklärt die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung hat gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über evtl. erhobene Einsprüche zu beschließen.

 

2. Sachdarstellung

Der Wahlprüfungsausschuss hat am 20.07.2023 getagt und festgestellt, dass

 

  1. keine Bedenken gegen die Wählbarkeit der gewählten Bewerber*innen
  2. kein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung
  3. kein Zweifel an der Feststellung und Richtigkeit des Wahlergebnisses

 

erhoben werden.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl wurden nicht eingelegt.

 

Als Berichterstatter wurde Herr Rainer Haulsen bestimmt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Zu den Sitzungsgeldern der Wahlperiode wird auf die Vorlage VO/2023/091-1 verwiesen.

Für die Sitzung des Wahlprüfungsausschuss wurden Sitzungsgelder in Höhe von 70,00 € ausgezahlt.

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