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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/142

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, zwischen der Stadt Schleswig und dem Kreis Schleswig-Flensburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des „Schülerfahrkartenverfahrens“ in der Fassung der beigefügten Anlage zur Drucksache VO/2023/142 zu schließen.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht berührende Veränderungen ergeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 28 Ziffer 14 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Entscheidung der Ratsversammlung vorbehalten.

 

Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sportausschuss über:

 

  • Entscheidung über Angelegenheiten des Schulträgers einschließlich Schulgebäudeplanung bis Abschluss Leistungsphase 3 (Ziffer 1)

 

2. Sachdarstellung

Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat am 29.03.23 beschlossen, dass für Schülerfahrkarten, die von Schulträgern im Kreis Schleswig-Flensburg ausgegeben werden, ab dem Schuljahr 24/25 ein digitales Verfahren zur Anwendung kommen möge, dass bereits seit einigen Jahren erfolgreich vom Kreis Herzogtum Lauenburg betrieben wird.

 

Den Schulträgern im Kreis Schleswig-Flensburg wurde Ende April 2023, während einer Informationsveranstaltung in Schleswig, das digitale Verfahren durch den Kreis Herzogtum Lauenburg vorgestellt. Von allen Schulträgern gab es im Anschluss durchweg positive Rückmeldungen und alle Schulträger haben ihre Bereitschaft signalisiert, sich am (für den Schulträger unentgeltlichen) OnLine-AntragsVerfahren „OLAV“ beteiligen zu wollen.

 

Der o.g. Beschluss des Kreistages steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Zuständigkeiten der Schulträger an den Kreis Schleswig-Flensburg übertragen werden. Für diese Aufgabenübertragung von den örtlichen Schulträgern an den Kreis Schleswig-Flensburg ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig.

 

9. Finanzielle Auswirkungen

Es werden keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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Anlagen

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