Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Wahl von Mitgliedern aus Organisationen in den Seniorenbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.09.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, folgende Personen aus dem Kreis der Organisationen als Mitglieder des Seniorenbeirates zu wählen:
Gruppe der Organisationen |
Organisation |
Mitglied Seniorenbeirat |
Wohlfahrtseinrichtungen |
AWO Ortsverein Schleswig |
Anke Frühling Stellvertreter: Uwe Ambruster |
Heimbeiräte |
Stiftung Diakoniewerk Kropp |
Ralf Christiansen |
Pflegeeinrichtungen |
Pflegedienst To Hus ist to Hus |
Mathias Schröder |
Beratungsstellen |
Ver.di Bezirksseniorenvorstand Schleswig-Holstein NW |
Helma Lilienthal |
Kulturelle Vereine |
Kulturzentrum Schleswig e.V. |
Petra Neumann |
Kirchen |
Ev. Luth. Kirchengemeinde Schleswig |
Dirk Hansen |
Bürgerverein |
Schleswiger Bürgerverein |
Lutz Clausen |
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates.
2. Sachdarstellung
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 15.12.2014 die Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates erlassen. Die Satzung trat am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 1/2015 vom 16.02.2015) am 17.02.2015 in Kraft. Weiterhin wurde am 2. April 2019 eine Nachtragssatzung erlassen, die im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 7/2019 vom 29.04.2019 veröffentlicht wurde und am 30.04.2019 in Kraft getreten ist.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Schleswig wurden Seniorinnen und Senioren über die Presse zur Kandidatur aufgerufen. Zeitgleich wurde bei den verschiedenen Organisationen in Schleswig für die mögliche Benennung von Mitgliedern geworben. Letztendlich wurden insgesamt 7 Delegierte (+ 5 Stellvertreter/-innen) unterschiedlicher Organisationen gemeldet, um aktiv im Seniorenbeirat mitarbeiten zu können.
Gem. § 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates werden die Mitglieder des Seniorenbeirates aus dem Kreis der Organisationen von der Ratsversammlung gewählt. Die Vorauswahl des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses entfällt, da lediglich 7 Bewerbungen der Organisationen eingegangen sind und 9 Plätze für Organisationen zur Verfügung stehen.
Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre.
Ergänzender Hinweis:
Sofern man nicht von einer Organisation benannt wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit Mitglied des Seniorenbeirates zu sein. Es können bis zu neun freie Mitglieder in den Seniorenbeirat gewählt werden. Bewerben konnten sich grundsätzlich jede Einwohnerin/jeder Einwohner, die oder der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz Schleswig gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Alle 8.620 Wahlberechtigten wurden Mitte September per Brief zur Teilnahme an der Seniorenbeiratswahl aufgefordert und können Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 19.10.2023 bei der Stadt Schleswig abgeben. Die Öffentliche Auszählung erfolgt voraussichtlich am 08.11.2023.
