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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/151

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, folgende Personen aus dem Kreis der Organisationen als Mitglieder des Seniorenbeirates zu wählen:

 

Gruppe der Organisationen

Organisation

Mitglied Seniorenbeirat

Wohlfahrtseinrichtungen

AWO Ortsverein Schleswig

Anke Frühling

Stellvertreter:

Uwe Ambruster

Heimbeiräte

Stiftung Diakoniewerk Kropp

Ralf Christiansen

Pflegeeinrichtungen

Pflegedienst To Hus ist to Hus

Mathias Schröder
Stellvertreter:
Dominik Wetzel               

Beratungsstellen

Ver.di Bezirksseniorenvorstand Schleswig-Holstein NW

Helma Lilienthal
Stellvertreterin:
Martina Duggen

Kulturelle Vereine

Kulturzentrum Schleswig e.V.

Petra Neumann

Kirchen

Ev. Luth. Kirchengemeinde Schleswig

Dirk Hansen
Stellvertreterin:
Waltraud Kolodziej

Bürgerverein

Schleswiger Bürgerverein

Lutz Clausen
Stellvertreter:
Hans-Helmuth Jebe

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 15.12.2014 die Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates erlassen. Die Satzung trat am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 1/2015 vom 16.02.2015) am 17.02.2015 in Kraft. Weiterhin wurde am 2. April 2019 eine Nachtragssatzung erlassen, die im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 7/2019 vom 29.04.2019 veröffentlicht wurde und am 30.04.2019 in Kraft getreten ist.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Schleswig wurden Seniorinnen und Senioren über die Presse zur Kandidatur aufgerufen. Zeitgleich wurde bei den verschiedenen Organisationen in Schleswig für die mögliche Benennung von Mitgliedern geworben. Letztendlich wurden insgesamt 7 Delegierte (+ 5 Stellvertreter/-innen) unterschiedlicher Organisationen gemeldet, um aktiv im Seniorenbeirat mitarbeiten zu können.

 

Gem. § 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates werden die Mitglieder des Seniorenbeirates aus dem Kreis der Organisationen von der Ratsversammlung gewählt. Die Vorauswahl des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses entfällt, da lediglich 7 Bewerbungen der Organisationen eingegangen sind und 9 Plätze für Organisationen zur Verfügung stehen.

 

Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre.

 

Ergänzender Hinweis:

 

Sofern man nicht von einer Organisation benannt wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit Mitglied des Seniorenbeirates zu sein. Es können bis zu neun freie Mitglieder in den Seniorenbeirat gewählt werden. Bewerben konnten sich grundsätzlich jede Einwohnerin/jeder Einwohner, die oder der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz Schleswig gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Alle 8.620 Wahlberechtigten wurden Mitte September per Brief zur Teilnahme an der Seniorenbeiratswahl aufgefordert und können Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 19.10.2023 bei der Stadt Schleswig abgeben. Die Öffentliche Auszählung erfolgt voraussichtlich am 08.11.2023.

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