Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/156

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, Herrn Horst Rieger als Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu bestellen.

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Satzung der Stadt Schleswig für die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte bzw. Behindertenbeauftragter). Gemäß Satzung entscheidet die Ratsversammlung auf Vorschlag des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses.

 

2. Sachdarstellung

Die Ratsversammlung hat am 25.05.2020 die Satzung für die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird organisatorisch dem FD Bildung, Familie und Sport zugeordnet. Im Wesentlichen geht es bei der Tätigkeit um Koordinierung von Anliegen, Förderung von Zusammenarbeit, Interessensvertretung behinderter Menschen sowie um Stellungnahme. Aufgrund von Ablauf der Wahlperiode wurde ein neues Auswahlverfahren durchgeführt.

 

Die Suche nach einer geeigneten Person wurde durch eine Pressemitteilung und einen Hinweis auf der Internetseite öffentlich gemacht. Darüber hinaus wurden Organisationen gezielt angeschrieben. Nach der Vorstellung der Bewerberin und Bewerber im Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss am 07.09.2023 hat der Ausschuss entschieden, der Ratsversammlung erneut Herrn Horst Rieger als Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vorzuschlagen. Über den Vorschlag des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses hat die Ratsversammlung zu beschließen.

Loading...