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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/163

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, der aus dem vorgeschalteten verkehrs- und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Neugestaltung Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet Innenstadt“ als Sieger hervorgegangenen Bietergemeinschaft capatti staubach urbane Landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB aus Berlin und iplan nord GmbH aus Neustadt-Glewe den Zuschlag für Leistungen der Frei- und Verkehrsanlagenplanung für die Änderung, Umgestaltung und Herstellung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ in Schleswig zu erteilen. Mit der Bietergemeinschaft wird ein Stufenvertrag geschlossen. Mit Zuschlagserteilung wird die erste Stufe der Planungsleistungen, Leistungsphase 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) der HOAI abgerufen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, über den Sanierungsträger für die Innenstadtsanierung den Zuschlag zu erteilen, den Stufenvertrag abzuschließen, die Leistungsphasen 2 bis 4 zu beauftragen und der Bietergemeinschaft die für die Planung der ersten Leistungsstufe erforderlichen besonderen Leistungen zu übertragen. Die Beauftragung der ersten Stufe erfolgt für das gesamte Projektgebiet. Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ist von der Verwaltung über die Ergebnisse der beauftragten Leistungsstufe zeitnah zu informieren.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr.4 und § 7 Abs.1 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung ist der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss zuständig für den Abschluss von Verträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen mit einem voraussichtlichen Honorar von über 150.000 €.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig führt eine städtebauliche Gesamtmaßnahme nach BauGB zur Sanierung der Innenstadt durch. Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Attraktivierung des öffentlichen Raums und hier vor allem die gestalterische Aufwertung der Fußgängerzone mit den angrenzenden Plätzen und des sogenannten Parkhausquartiers zwischen Schwarzer Weg und Königstraße mit dem ZOB.

 

Zur Gewährleistung der gestalterischen Qualität bei Planung und Bau wurde gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 24.04.2020 ein freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW für die Straßen, Wege und Plätze im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ durchgeführt, der in 2021 beendet wurde.

 

Der Siegerentwurf soll gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2021 umgesetzt werden und die Grundlage für die konkrete Planung und die bauliche Umsetzung der einzelnen Straßen, Plätze und Wege bilden (siehe Anlage).

 

Mit Beschluss vom 20.04.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt mit den ersten Preisträgern Verhandlungen über die Beauftragung von Planungsleistungen aufzunehmen und den Planungsauftrag vorzubereiten.

 

Die erste Leistungsstufe beinhaltet die erforderlichen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI). Das Auslösen weiterer Leistungsstufen (Ausführungsplanung bis Begleitung der Baumaßnahmen) erfolgt nach Abschluss der ersten Leistungsstufe in Abhängigkeit des Planungsergebnisses sowie des Vorliegens von Fördermittelbescheiden und wenn die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorliegen. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.

Die Beauftragung der ersten Stufe umfasst das gesamte Projektgebiet (siehe Anlage Infoplan Wettbewerb Erschließungsanlagen).

 

Sofern weitere Leistungsstufen umgesetzt werden sollen, besteht die Möglichkeit, die Leistungen abschnittsweise und zeitlich gestaffelt zu beauftragen.

 

Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb nach VgV (§ 17 Abs. 5 VgV i.V.m. § 78 VgV).

 

Nach Durchführung einer ersten Angebotsrunde mit Angebotsaufforderung, -abgabe und -prüfung ist die Verwaltung, unterstützt durch den treuhänderischen Sanierungsträger für die Innenstadtsanierung, die BIG Städtebau GmbH, in Verhandlungen mit den Preisträgern getreten. Nach Ende der Verhandlungen wurden die ersten Preisträger zur Abgabe des finalen Angebots aufgefordert. Die Auswertung des finalen Angebots durch Sanierungsträger und Verwaltung ist abgeschlossen.

 

Das VgV-Verfahren endet mit Zuschlagserteilung.

Angesichts der Größe des Bearbeitungsgebiets und des zu erbringenden Leistungsumfangs hat die Angebots- und Verhandlungsphase einen ausgedehnteren Zeitraum in Anspruch genommen.

 

Der Auftragswert für die Beauftragung der ersten Leistungsstufe an die Bietergemeinschaft capatti staubach urbane Landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB und iplan nord GmbH (Leistungsphasen 2-4 zzgl. besondere Leistungen) beträgt ca. 1.670.000 € (brutto). 

 

3. Finanzierung

Für die Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ zur Innenstadtsanierung können Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden.

 

Eine Grundsatzzustimmung des Fördermittelgebers zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Leistungsstufe 1 liegt mit Datum vom 29.04.2022 vor.

 

Die Mittel für die erste Leistungsstufe in Höhe von ca. 1.670.000 € (brutto) stehen im Sondervermögen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ zur Verfügung. Das Einstellen von Haushaltsmitteln ist nicht erforderlich.

 

Für die Finanzierung der Umgestaltung der Straßen, Wege und Plätze in der Innenstadt sollen mit weiterem Projektfortschritt weitere Fördermittel aus den Bereichen ÖPNV- und Mobilitätsförderung sowie Klimaschutz/Anpassung Klimawandel eingeworben werden.

 

Grundlage für die Ermittlung des Planungshonorars für die erste Leistungsstufe (Lph 2-4) ist die HOAI. Dabei wurden die im Rahmen der Verhandlungen vereinbarten anrechenbaren Kosten (Netto-Baukosten) sowie die abzurufenden besonderen Leistungen berücksichtigt.

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Anlagen

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