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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/164

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Zuständig ist der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss gemäß § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Ab der Leistungsphase 4 ist der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss zuständig für das Sanierungsumbauvorhaben „Kulturhaus Auf der Freiheit“. Die Berichterstattung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch die Fachbereichsleitung II als Gesamtprojektleitung gemäß Mitteilungsvorlage.

 

Förderbescheide

Der Eingang der Förderbescheide von Bund und dem Land Schleswig-Holstein hängt von der Dauer der baufachlichen Prüfung der GMSH ab, die das Bauvorhaben gem. den Richtlinien über Zuwendung von Baumaßnahmen (RZBau Bund) für den Bund und das Land prüft. Diese Prüfungen dauern derzeit noch an – auch deswegen, weil der Bundesrechnungshof sich parallel entschieden hat, das Förderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) KulturInvest, bei der die Stadt erfolgreich 3,8 Mio. € eingeworben hat, zu prüfen. Dies hat zu einem Verwaltungsaufwand sowohl bei der geprüften Behörde, der BKM als Bewilligungsbehörde, geführt als auch bei der Stadt Schleswig aufgrund der erforderlichen Zuarbeit.

Nach Eingang der Förderbescheide, mit dem im 4. Quartal 2023 gerechnet wird, werden die weiteren Leistungsphasen projekterhaltend beauftragt, der Kosten- und Finanzierungsplan auf Basis bepreister Leistungsverzeichnisse aktualisiert und beim Kreis aufgrund zwischenzeitlicher Baukostensteigerung die vom Kreis in Aussicht gestellte weitere Förderung von 500 T€ beantragt.

 

Kunst am Bau

Im Zuge der Koordinierungsgespräche gem. RZBau Anfang 2023 wurde auf Nachfrage der BKM städtischerseits zur Frage von Kunst am Bau im Rahmen des Sanierungsumbaus zum Kulturhaus erklärt, dies als Option bereits für die Prüfungen der GMSH vorsorglich mit zu berücksichtigen. Dies erfolgte, um die Prüfungen der GMSH vollumfänglich zu ermöglichen und im weiteren Projektverlauf weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Ob Kunst am Bau beim Kulturhaus konkret umgesetzt wird und in welcher Form, obliegt gem. § 4 Ziffer 1 Zuständigkeitsordnung dem Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss. Für dessen Sitzung am 09.11.2023 wird die Verwaltung eine Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Spendenförderverein

Mit Schreiben vom 02.07.2023 teilte die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Noetzel GbR als designierte Geschäftsführung des zukünftigen Fördervereins Kulturhaus Schleswig mit, dass die Finanzverwaltung am 30.06.23 die Gemeinnützigkeit der Spendenvereinssatzung anerkannt hat. Die Zielmarke von 350 T€ Spendenaufkommen ist aufgrund der von Schleswiger Firmen und Unternehmer der Stadtverwaltung bereits im Vorwege erklärten Spendenbereitschaft deutlich überschritten. Als Vereinszweck ist vorgesehen, Spenden für den „Sanierungsumbau sowie die Ausstattung des Kulturhauses Schleswig“ zu generieren. Dies ermöglicht größtmögliche Variabilität bei der Ansprache potentieller Spender für verschiedene Finanzierungsbedarfe im Zusammenhang mit dem Kulturhaus einschließlich deren Ausstattung (z.B. zeitgemäße Besucherbestuhlung, höherwertiger Konzertflügel und/oder Kunst am Bau). Die Gründungsversammlung ist für Mitte November geplant.

 

Betrieb des Kulturhauses / Verpachtung Gastronomie

Der Fahrplan für die Gründung des Eigenbetriebs, die Personalsuche der Kulturhausleitung sowie die Verpachtung der Gastronomie werden verwaltungsseitig fachbereichsübergreifend zurzeit abgestimmt und vorbereitet. Hierbei ist die vor Eröffnung des Kulturhauses erforderliche Vorlaufzeit, die von der Beratung König mobi© mit 12 – 18 Monaten benannt worden ist, zu beachten. Überdies gewährleistet die Anwesenheit von Kulturhausleitung und Gastronomiepächter deren Einbeziehung in die konkrete Bauphase und ermöglicht allseits einen optimalen Betriebsstart. Für die Personalsuche ist beabsichtigt, zur Unterstützung ein für Kultur- und Veranstaltungshäuser spezialisiertes und Personalberatungsunternehmen zu beauftragen.

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