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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/162

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Verwaltung einen Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung für Maßnahmen nach der „Richtlinie über Zuwendungen für die Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr sowie des Schienengüterverkehrs des Landes Schleswig-Holsteins“ für das Projekt „Bahnhofsumfeldplanung Schleswig“ stellt.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Veränderungen nicht nur unbedeutender städtischer Bauvorhaben.

 

2. Sachdarstellung

Der Bahnhof sowie das Bahnhofsumfeld bieten derzeit keine einladende Situation für Reisende in Schleswig. Das Bahnhofsgebäude ist baulich in einem wenig ansprechenden Zustand und bietet keinen geeigneten Raum für Aufenthalt, öffentliche Toiletten und ergänzende Nutzungen. Die Stadt hat daher als Interims-Lösung auf dem Bahnhofsvorplatz einen WC-Container sowie einen Container für die Bahnhofsmission errichtet. Insgesamt ist die Situation im Bahnhofsumfeld unübersichtlich. Die verschiedenen Nutzungen aus dem Bereich der Mobilität wie Parken, Radabstellanlagen, ÖPNV-Anbindung sind ungeordnet bzw. unzureichend.

 

Die Stadt strebt eine deutliche Verbesserung der Ankommens- und Abfahrtssituation am Bahnhof an. Unterstützt wird sie bei diesem Ansinnen von der Wirtschaft, die ebenso das Erfordernis zur Beseitigung der vorgenannten Defizite sieht. Der Ansatz ist eine planerisch-konzeptionelle Betrachtung des Bahnhofsumfeldes mit den Zielen:

 

- das Bahnhofsumfeld attraktiver zu gestalten,

- die Verknüpfung zwischen SPNV und anderen Verkehrsarten zu verbessern und damit die Attraktivität des Nahverkehrs zu steigern,

- das Bahnhofsumfeld als attraktiven Ort mit ergänzenden Nutzungen zu Mobilitätsthemen zu gestalten, ggf. auch unabhängig vom untergenutzten Bestandsgebäude,

- klimawandelangepasste Freiraumplanung zu erreichen.

 

Bei dem Thema der Bahnhofsumfeldgestaltung sind die Fachdienste Tiefbau, Gebäudemanagement und Stadtentwicklung involviert. Die in den jeweiligen Fachdiensten anstehenden und kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (WC-Anlage, Fahrradabstellanlagen) stehen nicht im Widerspruch zu einer planerisch-konzeptionellen Betrachtung und können in eine mittelfristige Lösung integriert werden.

 

Die Stadt hat sich bereits mit der NAH.SH über die aktuelle Situation und die Entwicklungsperspektiven ausgetauscht. Die besondere Problemlage in Schleswig wurde erkannt und das Ansinnen der Stadt zur planerisch-konzeptionellen Entwicklung des Bahnhofsumfelds wird unterstützt.

 

Die NAH.SH bietet mit der Richtlinie über Zuwendungen für die Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr sowie des Schienengüterverkehrs des Landes Schleswig-Holsteins eine Förderkulisse, in deren Rahmen die Arbeit eines externen Planungsbüros bezuschusst werden kann. Die NAH.SH hat dabei einen Rahmenvertrag mit dem Büro Ramboll geschlossen, welches dann wiederum durch einzelne Kommunen beauftragt werden kann. Die Arbeit des Büros ist in zwei Leistungsstufen unterteilt. Im ersten Schritt sind eine Bestandsaufnahme und ein Konzeptentwurf zu entwickeln. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorplanung gem. Lph 2 HOAI. Die Leistungen des Planungsbüros werden dabei durch die vorgenannte Förderkulisse zu 75 % gefördert. Der Eigenanteil der Stadt liegt bei 25 %.

 

Um den entsprechenden Zuschuss zu erhalten, muss seitens der Stadt ein Förderantrag gestellt werden. Dies bedarf der politischen Zustimmung.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für den ersten Baustein der Bestandsaufnahme und Konzeptentwicklung wird derzeit mit einem Honorar von 40.000 € gerechnet. Im Budget des FD Tiefbau stehen im HH-Jahr 2023 20.000 € für dieses Thema zur Verfügung. Die gleiche Summe ist für den Haushalt 2024 angemeldet worden.

 

Für die Gesamtkosten der Planungsleistungen (LPh 1 + 2 HOAI) ist seitens des Planungsbüros zunächst ein entsprechendes Angebot abzugeben. Für die Antragstellung zur Gewährung von Landesmitteln ist die bisher vorliegende Kostennote ausreichend. Die Gesamtkosten der Planungsleistungen sowie die möglicherweise eingehenden Fördermittel können erst nach Antragstellung und Förderzusage konkretisiert werden und dann Einfluss in die Haushaltsanmeldungen finden.

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