Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/170
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Einrichtung eines Servicebüros Bürger*innenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sportausschuss
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Vorberatung
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08.11.2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO).
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sportausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
2. Sachdarstellung
Am 28.09.2021 wurde in der Sitzung des ehemaligen Schul-, Jugend- und Sozialausschusses unter TOP 15 „Beschluss über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Kinder- und Jugendbeteiligung“, vorbehaltlich der Ressourcenbereitstellung (Personal, Haushaltsmittel) durch die Ratsversammlung beschlossen, dass das Projekt „Mittendrin statt nur dabei“ im Falle einer Förderung durch die AktivRegion Schlei-Ostsee durchgeführt wird.
In der Entwicklungsphase des Beschlusses fanden zwei Workshops im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung statt:
Am 01.09.2020 und am 01.06.2021 kamen Teilnehmende aus Politik, Verwaltung, Jugendzentrum und Jugendkonferenz zusammen. Das Ergebnis der Workshops und der daraus resultierende fraktionsübergreifende Auftrag der Politik an die Verwaltung war es, eine konzeptionelle Neugestaltung der Bürger*innenbeteiligung in Schleswig mit besonderem Schwerpunkt auf der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten. Dabei sollten neben konkreten, innovativen Maßnahmen auch ein methodischer Baukasten und ein Leitfaden entstehen.
Die Erstellung eines solchen umfassenden Konzeptes sollte durch eine neugeschaffene, befristete Stelle erarbeitet werden. Angestrebt wurde ein gefördertes Projekt mit dem Titel „Mittendrin statt nur dabei“.
Der Projektbeginn von „Mittendrin statt nur dabei“ war der 15.09.2022 (befristet bis 31.12.2023). Neben der Vorstellung der Projektleitung am 20.09.2022 erfolgten in zwei Sitzungen des ehemaligen Schul-, Jugend- und Sozialausschusses Sachstandsberichte zum Projekt:
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Am 24.01.2023 wurde eine Sachstandsbericht unter TOP 10 „Konzepterstellung zur Bürger*innenbeteiligung Schleswig“ gehalten.
- Am 16.05.2023 erfolgte die Präsentation der bisherigen Ergebnisse und ein Zwischenbericht unter TOP 9 „Sachstandsbericht "Mittendrin statt nur dabei" – Beteiligungsprojekt“.
Am 05.09.2023 wurde in der Sitzung des Schul-, Jugend und Sportausschusses das Beteiligungskonzept „Mittendrin statt nur dabei“ vorgestellt. Das erarbeitete Konzept ist dabei das unmittelbare Ergebnis des Auftrages seitens der Politik:
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Eine konzeptionelle Neuausrichtung.
Dazu gehören neue, innovative Maßnahmen (vierteiliger Maßnahmenkatalog), ein methodischer Baukasten (Baukastensystem mit Beteiligungsmethoden) und ein Leitfaden (Ablauf standardisierter Beteiligungsprojekte).
Das Beteiligungskonzept ist das Ergebnis der gesamten Projektlaufzeit. Dieses Konzept besteht aus einer umfangreichen Dokumentation, von den Vorarbeiten der Workshops über die ersten Ausarbeitungen hin zu den Ergebnissen und der folgenden drei großen Komponenten:
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Der methodische Baukasten
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Ein standardisierter Ablauf von Beteiligungsprojekten
- Der Maßnahmenkatalog
Der vierteilige Maßnahmenkatalog, der sich in Struktur, Kommunikation, Methode und Ausstattung unterteilt, ist das wesentliche Kernstück des Beteiligungskonzeptes. Die Maßnahmen zielen dabei auf die Erkenntnisse, die während der Projektlaufzeit gesammelt wurden und sind nach Priorität strukturiert. Dabei spielt die Implementierung einer hauptamtlichen Stelle „Servicebüro Bürger*innenbeteiligung“ auch mit Blick auf die potenzielle Umsetzung der übrigen Maßnahmen eine übergeordnete Rolle. Dieses Servicebüro wäre als Stelle für alle Bürger*innen gedacht und würde eine sichtbare und ernsthafte Veränderung bzgl. einer besseren Beteiligung in Schleswig aufzeigen. Der Ansatz zur Implementierung einer hauptamtlichen Fachperson wurde bereits in den vorangegangenen Workshops von 2020 und 2021 fraktionsübergreifend geäußert. Die Vorteile eines Servicebüros Bürger*innenbeteiligung sind im Wesentlichen:
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Professionalisierung des Themenkomplexes Bürger*innenbeteiligung und direkte Sichtbarkeit für alle Akteur*innen.
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Vor allem Kinder und Jugendliche profitieren von Beständigkeit und vertrauten Personen.
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Verstetigung und erhöhte Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erreichen.
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Bindeglied zwischen bestehenden Akteur*innen/Strukturen.
- Beratung und Begleitung der Fachabteilungen (auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen).
Die Stelle ist angedacht mit 32 Wochenstunden und dabei für einen Testzeitraum von vier Jahren befristet. Die empfohlenen 32 Wochenstunden sind das Ergebnis der Evaluation der gesamten Projektlaufzeit. Ferner bieten die Anzahl an Wochenstunden die Möglichkeit, um die verschiedenen Aufgabenschwerpunkte umzusetzen.
Dazu gehören die Umsetzung der Maßnahmen, die Durchführung weiterer Beteiligungsprojekte (ca. 3-4 komplexe, aufwendige Beteiligungen pro Jahr + weitere kleine Beteiligungen), die Unterstützung bestehender Strukturen und der Berichterstattung in Ausschüssen. Zusätzlich dazu kann eine Auswertung der Testphase erfolgen. Die Laufzeit von vier Jahren wird empfohlen, damit ausreichend Zeit vorhanden ist, die komplexen Maßnahmen umzusetzen und parallel dazu weitere Beteiligungsprojekte durchzuführen. Außerdem bietet die Testphase eine Option der Veränderung bzw. Erneuerung. Der Veränderungsprozess wird erst nach dem ersten Jahr der Testphase zu erwarten sein. Das zweite und dritte Jahr baut dann auf diesen neuen Strukturen auf. Im vierten Jahr wird dann die Testphase ausgewertet und eine Ausarbeitung für eine zukünftige Lösung angefertigt.
Da der eigentliche Antrieb für das Projekt eine Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung war, wurden diese auch besonders beteiligt. Im Rahmen der „Zukunftswerkstatt Jugendkonferenz“ am 05.04.2023 haben die Teilnehmenden über die zukünftige Gestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig debattiert. Die Ergebnisse sind in das Beteiligungskonzept und somit auch in den Maßnahmenkatalog eingeflossen. Dabei werden die Forderungen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in besonderem Maße berücksichtigt. Zudem wurde die Jugendkonferenz in deren Sitzungsterminen über die gesamte Projektlaufzeit „Mittendrin statt nur dabei“ über den aktuellen Sachstand informiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Servicestelle Bürger*innenbeteiligung ist eine Maßnahme aus dem Bereich Struktur. Dabei soll eine Stelle mit 32 Wochenstunden entstehen und über einen Testzeitraum von vier Jahren befristet sein. Das Aufgabenprofil soll schwerpunktmäßig in der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und zudem auch in der Durchführung von eigenen Beteiligungsprojekten liegen. Geplant sind dabei ca. vier umfangreiche und drei kleinere Projekte pro Jahr. Hierdurch entstehen Personalkosten für die vorgeschlagene Servicestelle in Höhe von rd. 58.000 €/Jahr.
Bei einer vom Umfang vergleichbaren externen Umsetzung würden Kosten in Höhe von rd. 40.000 €/Jahr entstehen. Hierbei sind nur projektbezogene sowie kurzlebige Impulse und keine nachhaltigen und langfristigen Erfolge zu erwarten ohne dass die o. a. verstetigten, langfristigen und strukturellen Vorteile eines Servicebüros mit enthalten wären.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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