Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/176
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss über die Umsetzung von "Kunst am Bau" beim Kulturhaus Auf der Freiheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich III Bau; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Dr. Julia Pfannkuch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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09.11.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass
- im Zuge des Bauvorhabens Kulturhaus „Kunst am Bau“ umzusetzen ist.
- die Finanzierung von „Kunst am Bau“ über Spenden erfolgen soll.
- die Verwaltung beauftragt wird, die erforderlichen Abstimmungen mit der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) als koordinierende Zuwendungsgeberin vorzunehmen und einen konkreten Umsetzungsvorschlag dem Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen hat.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 4 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.
2. Sachdarstellung
Im Rahmen der Koordinierungsgespräche im Januar 2023 mit den öffentlichen Zuschussgebern wurde die Frage der Umsetzung von „Kunst am Bau“ im Zuge des Bauvorhabens aufgeworfen. Um die gemäß den Richtlinien über die Zuwendung von Baumaßnahmen (RZ-Bau) erforderliche Prüfung durch die GMSH zeitlich nicht zu verzögern, wurde im Rahmen des Koordinierungsgespräches im Januar 2023 städtischerseits erklärt, die Umsetzung von „Kunst am Bau“ zu prüfen und die Entscheidung hierüber durch den städtischen Kulturausschuss zu einem späteren Zeitpunkt einzuholen. Im Fall der Realisierung von „Kunst am Bau“ erwartet die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) als koordinierende Zuwendungsgeberin ihre Einbeziehung sowohl inhaltlich als auch zum Verfahren.
Öffentliche Bauvorhaben stehen in besonderer Wiese im Blickfeld der Öffentlichkeit. Ihnen kommt eine baukulturelle Verantwortung und Vorbildfunktion zu. „Kunst am Bau“ bezieht sich dabei sowohl auf das Gebäude bzw. Baugrundstück, ausnahmsweise auch auf die Umgebung des Bauvorhabens (Vorplatz, Straßen, Wegeräume).
Der Leitfaden „Kunst am Bau“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt Verfahrensregelungen für „Kunst am Bau“ für Baumaßnahmen des Bundes vor. Frühere vergleichbare Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein, die für kommunale Kulturbauten Empfehlungen oder Hinweise enthielten, sind mittlerweile aufgehoben oder zeitlich ausgelaufen und damit nicht mehr existent. Ob die Empfehlungen von „Kunst am Bau“ nur für öffentlich finanzierte Vorhaben von „Kunst am Bau“ gelten oder auch für spenden- und folglich privat-finanzierte Vorhaben, wäre mit der BKM noch zu klären.
Bereits im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung zur Grünflächenplanung des Plangebietes B-Plan 103 Auf der Freiheit am 08.09.2022 hatte der Sprecherrat der Kulturkonferenz vorgeschlagen, im Parkbereich westlich des Kulturhauses Kunst im öffentlichen Raum vorzusehen. Eine Berücksichtigung in diesem Bereich hat sich zwischenzeitlich jedoch in technischer Hinsicht wegen der unterirdischen Kalte-Nahwärmeerschließung durch die Stadtwerke als schwierig, wenngleich nicht unmöglich erwiesen. Die Übergabe der Parkanlage an die Stadt steht noch aus und erfolgt frühestens voraussichtlich ab Ende 2024.
Für den 14.11.2023 ist die Gründung des Fördervereins Kulturhaus e.V. geplant. Dessen Vereinssatzung sieht als Zweck die „Beschaffung von Mitteln für die Sanierung und Ausstattung des Kulturhauses als räumlicher Mittelpunkt für künstlerische und kulturelle Darbietungen und Veranstaltungen“ vor. Dies beinhaltet auch die „Kunst am Bau“ im Kulturhaus im Zuge des Bauvorhabens.
Die konkrete Umsetzung von „Kunst am Bau“ im Kulturhaus würde gem. Baufortschritt Jahr 2025 erfolgen. Der Zeitraum davor kann für die erforderliche Spendenakquise genutzt werden.
Am 18.10.23 hat der Sprecherrat sich positiv zur Grundsatzentscheidung ausgesprochen und befürwortet die Umsetzung von Kunst am Bau beim Kulturhaus.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Gem. Art. 13 Abs. 2 der Landesverfassung ist die Förderung von Kunst und Kultur eine den Kommunen obliegende Aufgabe. Mit der Entscheidung, „Kunst am Bau“ im Zuge des Umbauvorhabens Kulturhaus umzusetzen, wird ein klares Signal der Stadt als Bauherrin gesetzt, diesem Gebot der Kulturförderung über die Architektur des Kulturhauses hinaus in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Verwaltungsseitig wird daher die Umsetzung von „Kunst am Bau“ vorgeschlagen.
Die Abstimmung mit der BKM zum Verfahren dauerte bis zur Vorlagenerstellung noch an. Über deren Ergebnis wird die Verwaltung mündlich in der Sitzung des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss berichten. Je nach Ergebnis wäre es ggf. möglich, wie beim Referenzobjekt des „Jahr100Hauses“ in Molfsee eine spendenfinanzierte Kunstinstallation mit funktionalen Inhalten mit einem „Mehrfachwert“ umzusetzen.
Die Grundsatzentscheidung über die Umsetzung von Kunst am Bau zum jetzigen Zeitpunkt ermöglicht es dem Förderverein, auch für diesen Zweck Spenden zu akquirieren.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es ist beabsichtigt, die Finanzierung dieses Mehraufwandes über Spenden zu finanzieren.
