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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/182

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die regionale Tagesgästebefragung sollte bereits im Jahr 2021 durchgeführt werden, musste aber wie viele Projekte coronabedingt geschoben werden. Auch 2022 konnte die Ausschreibung und damit der Beginn des Projektes erst mit der Herbstbefragung beginnen und wurde dann in diesem Jahr mit der Frühjahrs- und Sommerbefragung vervollständigt. Insgesamt wurden in drei Befragungswellen 2.063 Face-to-Face Interviews geführt.

 

Grund für die Entscheidung, neben einer alle drei Jahre stattfindenden Übernachtungs-gästebefragung war, zusammen mit den Ergebnissen der regionalen Tages-gästebefragung sich ein zusammenfassendes Bild über die touristischen Bedarfe

in den Städten und der Region Schlei-Ostsee zu verschaffen. Hier ist insbesonders die bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur zu nennen.

 

Die Stadt Schleswig hat hierbei die Projektträgerschaft übernommen. Die Ergebnisse der Befragung sowie die Wertschöpfungsanalyse sind in den Anlagen einzusehen.

 

Die durchführende Fa. inspectour sowie der Geschäftsführer der Ostseefjord-Schlei GmbH als lokale Tourismusorganisation werden die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen den Ausschussmitgliedern vorstellen.

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