Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/183

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss für Kulturangelegenheiten zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Anlage wird der Jahresbericht des Kulturbüros für das Jahr 2023 dargestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...